Was gilt für den Rückzahlungsanspruch?
Der Rückzahlungsanspruch gilt grundsätzlich sowohl für den Fall der irrtümlichen Überzahlung als auch bei der vom Arbeitnehmer veranlassten Überzahlung, etwa durch Täuschung. Wenn sich der Arbeitnehmer mit Erfolg auf die Entreicherung berufen kann, entfällt seine Verpflichtung zur Rückzahlung.
Ist eine vertragliche Rückzahlungsverpflichtung geregelt?
Sofern keine vertragliche Rückzahlungsverpflichtung im Arbeitsvertrag geregelt wurde, kann sich ein Entgeltrückzahlungsanspruch aus § 812 BGB, der sogenannten ungerechtfertigten Bereicherung, ergeben. Danach gilt der Grundsatz: „Was der Arbeitnehmer ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss er an den Arbeitgeber auch zurückerstatten.“
Kann der Arbeitgeber die Überzahlung nicht zurückfordern?
Nach § 814 BGB kann der Arbeitgeber die Überzahlung nicht zurückfordern, wenn er von der Überzahlung zum Zeitpunkt der Vornahme der Zahlung wusste. Also, wenn faktisch eine bewusste Überzahlung durch den Arbeitgeber stattgefunden hat. Dies ist in der Praxis aber selten der Fall.
Was ist die Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches des Arbeitgebers?
Fälligkeit des Rückzahlungsanspruches des Arbeitgebers. Der Zahlungsanspruch des Arbeitgebers auf den zu viel gezahlten Arbeitslohn entsteht im Zeitpunkt der Überzahlung und wird sogleich fällig, § 271 Abs. 1 BGB. auf die Kenntnis des Arbeitgebers vom Rückzahlungsanspruch kommt es nicht an (strittig).
Was ist eine Rückzahlungspflicht?
Eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn die Bewilligung der Leistungen aufgrund falscher Tatsachen erfolgte. Wer also falsche Angaben im Antrag gemacht hat oder eine zu hohe Auszahlung erhalten hat, muss die erhaltenen Beiträge ganz oder teilweise zurückzahlen.
Was ist eine Überzahlung oder eine Doppelzahlung einer Rechnung?
Überzahlung oder Doppelzahlung einer Rechnung: Bemessungsgrundlage. Zahlt der Kunde die Leistung irrtümlich doppelt oder zahlt er versehentlich zu viel, ist der Gesamtbetrag Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG.
Wie ist die Rückzahlung eines Teils der Überzahlung zu sehen?
In der Rückzahlung eines Teils der Überzahlungen ist eine Änderung der Bemessungsgrundlage (gemäß § 17 Abs. 1 UStG) zu sehen.