Was gilt für die Aufstellung von Wohnwagen?
Bei allen Fragen um die Aufstellung von Wohnwagen gilt, dass nach der Rechtsprechung ästhetische Immissionen grundsätzlich im Verhältnis der Nachbarn untereinander hinzunehmen sind. Wir haben die wichtigsten Antworten rund um die Wohnwagen-Abstellung zusammengetragen. Muss die optische Beeinträchtigung durch einen Wohnwagen geduldet werden?
Wie geht es mit der Ausrichtung des Wohnwagens?
Längs und quer Ausrichtung des Wohnwagens. Im Prinzip müssen Sie den Wohnwagen einmal längs in Waage bringen und einmal quer. Hierfür öffnen Sie einfach die Tür, und legen am Eingang eine Wasserwaage auf dem Boden.
Ist für den Wohnwagen eine Baugenehmigung erforderlich?
Jedenfalls wenn das Grundstück als Abstellplatz eine entsprechende Baugenehmigung hat, ist für den Wohnwagen in der Regel nicht gesondert eine Baugenehmigung erforderlich.
Wie dürfen die Kosten für den Fahrstuhl umgelegt werden?
Die Kosten für den Fahrstuhl dürfen vom Vermieter auf alle Mieter umgelegt werden. Das betrifft die Kosten für den Betrieb der Anlage sowie anteilig auch die Kosten bei einem nachträglichen Einbau im Zuge einer Modernisierung. Das heißt Fahrstuhlkosten fallen im Erdgeschoss ebenso an wie im Dachgeschoss.
Wie muss ein Wohnwagen einen Stellplatz haben?
Der Wohnwagen muss in der Regel einen Stellplatz haben. Ein Stellplatz ist eine zum Abstellen von Kraftfahrzeugen vorgesehene Fläche auf Privatgrund. Einzelheiten sind meist in den Stellplatzverordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. So kann etwa sogar eine Brandschutzmauer vorgeschrieben sein.
Kann ein Wohnwagen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden?
Grundsätzlich darf ein Wohnwagen auf dem Privatgrundstück abgestellt werden. Allein die damit verbundene optische Beeinträchtigung reicht in aller Regel nicht aus, um sich erfolgreich zivilrechtlich durchzusetzen. Auch Schattenwurf ist im allgemeinen zu dulden. Manchmal kann aber das öffentliche Recht weiterhelfen.
Ist ein Wohnwagen beweglich?
Auch wenn ein Wohnwagen beweglich ist, kann es sich im Einzelfall um eine so genannte bauliche Anlage handeln. Insbesondere im planungsrechtlichen Außenbereich (außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile) kann wegen der Beeinträchtigung öffentlicher Belange grundsätzlich eine Baugenehmigung für den abgestellten Wohnwagen erforderlich sein.