Was gilt fur die Einzelbewertung von Vorraten?

Was gilt für die Einzelbewertung von Vorräten?

Für die Bewertung der Vorräte gilt der Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Allerdings stellt die Einzelbewertung von Vorräten häufig ein Problem dar, denn die über das Geschäftsjahr beschafften Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden meist zu unterschiedlichen Preisen eingekauft.

Was sind Maßnahmen zur Rationalisierung?

Zur Rationalisierung gehören alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind eine Leistung mit einem gegenüber früheren Zeitpunkten geringeren Kraft-, Zeit- und Kostenaufwand zu erzielen. Ziel der Rationalisierung ist deshalb die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und der Produktivität der Fertigung sowie die Gestaltung humaner Arbeitsbedingungen.

Was ist die Planungsrechnung im Rechnungswesen?

Die Planungsrechnung (auch Budget genannt) im Rechnungswesen dient besonders der zukünftigen Kalkulation. Dabei versuchen Unternehmen die erwartete betriebliche Entwicklung möglichst konkret in Zahlen zu fassen, um von dort ausgehend eine Strategie zu entwickeln.

Warum setzen viele Unternehmen ein Warenwirtschaftssystem ein?

Zur Unterstützung setzen viele der Unternehmen inzwischen ein Warenwirtschaftssystem ein. Warenwirtschaftssysteme ermöglichen den reibungslosen Ablauf aller Handelsprozesse und entlasten die verschiedenen Bereiche des Unternehmens.

Was sind die Vorräte?

ZU DEN KURSEN! Vorräte sind die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Diese werden entweder zum Verbauch oder zur Veräußerung angeschafft oder hergestellt. Die Vorräte untergliedern sich in:

Was ist die Bewertung der Vorräte?

Bewertung der Vorräte. Selbst erstellte Vorräte sind zu Herstellungskosten, erworbene Vorräte zu Anschaffungskosten zu bewerten (§ 255 HGB). Liegt der Wert zum Bilanzstichtag jedoch darunter, dann ist der niedrigere Wert anzusetzen.

Welche Vorräte sind zu Anschaffungskosten zu bewerten?

Auch die Anzahlungen für Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transportkosten), welche das Vorratsvermögen betreffen sind hier auszuweisen. Selbst erstellte Vorräte sind zu Herstellungskosten, erworbene Vorräte zu Anschaffungskosten zu bewerten (§ 255 HGB). Liegt der Wert zum Bilanzstichtag jedoch darunter, dann ist der niedrigere Wert anzusetzen.

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