Was gilt für die gemeinsame Eigentumswohnung bei Trennung?
Alles hier geschriebe, gilt auch für die gemeinsame Eigentumswohnung bei Trennung. Zu unterscheiden ist die Zeit nach der Trennung und nach der Scheidung. Lesen Sie weiter, wenn Folgendes zutrifft: Ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung gehört ihnen gemeinsam. Das Haus kann auch eine Einliegerwohnung haben.
Wer bleibt nach der Trennung im gemeinsamen Haus wohnen?
Die Entscheidung wer nach der Trennung im gemeinsamen Haus wohnen bleibt, hat Einfluss auf die Höhe des Ehegatten- und Kindesunterhalts. Damit werden die Weichen für zukünftige Zahlungsverpflichtungen gestellt. Zur Vermeidung von Fehlern sollten Sie Folgendes wissen:
Welche Unterlagen benötigen sie bei der Trennung?
Bei Trennung und erst recht bei Scheidung benötigen Sie alle Informationen zum Haus. Im Streitfall müssen Sie alle Angaben beweisen können. Deshalb sollten Sie alle Informationen beschaffen, sämtliche Unterlagen des Hauses wenigstens Kopien besitzen. Nachfolgen sind die wichtigsten Belege für Sie aufgelistet. Sie benötigen:
Wie verändern sich die Eigentumsverhältnisse nach der Trennung?
Spätestens dann, wenn Sie die Eigentumsverhältnisse verändern, ändert sich auch das Grundbuch. Sie sind also gut beraten, sich mit dem Grundbuch zu beschäftigen. Erfahren Sie hier, wer die gemeinsame Immobilie nach der Trennung und Scheidung erhält. Expertentipp: Sie bewohnen ein Einfamilienhaus.
Was passiert mit einem Haus nach der Scheidung?
Für die Frage, was mit einem Haus nach der Scheidung passiert, ist ausschlaggebend, wem das Haus gehört. Also: Wer im Grundbucheintrag als Eigentümer steht. Nur ein Ehegatte ist Eigentümer: In diesem Fall gehört ihm oder ihr das Haus auch nach der Scheidung. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich nicht.
Ist es möglich ein gemeinsames Haus zu verkaufen?
Bei Trennung ein gemeinsames Haus an eine dritte Partei zu verkaufen, kann in zahlreichen Fällen Streitigkeiten zwischen den getrennten Ehegatten vermindern. Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden.
Ist die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien verteilt?
Befindet sich die Immobilie im gemeinsamen Eigentum der Parteien, kann der Verkaufserlös auf beide gleichermaßen verteilt werden. Es ist auch möglich, den Hausverkauf bereits bei Trennung zu vollziehen. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehepartner bei der Scheidung dem Hausverkauf zustimmen.