Was gilt für EU-Bürger?
EU-Bürger haben nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Das gleiche gilt für Staatsangehörige des EWR-Raums (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie für Schweizer Bürger.
Was sind die bürgerlichen Ehrenrechte?
Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht.
Welche EWR-Bürger sind in der Europäischen Union frei zu bewegen?
EWR-Bürger und EWR-Bürgerinnen und Schweizer und Schweizerinnen sowie deren drittstaatsangehörige Familienangehörige EU-Bürger haben nach Maßgabe des Gemeinschaftsrechts das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten.
Sind Einwohner im Besitz von bürgerlichen Rechten?
Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen.
Was sind die Rechte und Pflichten der Bürger?
Der Rechte- und Pflichtenkreis der Bürger umfasst den der Einwohner. Darüber hinaus haben Bürger aber auch weitergehende Bürgerrechte und -pflichten. Die wohl bedeutendsten Rechte eines Gemeindebürgers sind das aktive und passive Wahlrecht zu Gemeindewahlen ( Rn. 148 ff.) sowie das Stimmrecht in sonstigen Gemeindeangelegenheiten…
Wie können sie einen EWR-Bürger ausstellen lassen?
Sie können sich zudem einen Lichtbildausweis für EWR-Bürger ausstellen lassen. Dieser ist ein Identitätsdokument, das heißt damit kann man sich ausweisen. Familienangehörige, die nicht selbst EWR-Bürger oder EWR-Bürgerinnen bzw. Schweizer oder Schweizerinnen sind, erhalten auf Antrag eine „Aufenthaltskarte“.