Was hat der Arbeitnehmer mit Beschwerderecht zu tun?
Anwendungsbereich Beschwerderecht. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich beim Arbeitgeber oder bei den im Betrieb für Beschwerden zuständigen Stellen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte etc.) zu beschwerden, wenn ihm durch Kollegen oder Vorgesetzte Unrecht getan wird.
Wer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen zu beschweren?
„ (1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
Warum darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht „strafen“?
D.h. der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer dafür, dass er von diesem Recht Gebrauch macht, nicht „bestrafen“. Dies ergibt sich schon aus dem oben zitierten § 84 Abs. 3 BetrVG. Im Klartext heißt das: Eine Abmahnung, oder gar Kündigung oder ähnliche „strafende“ Reaktion des Arbeitgebers ist unwirksam.
Welche Nachteile hat das Beschwerderecht?
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.“ Das Beschwerderecht hat nicht nur denn Sinn, dass der Arbeitnehmer seinem Herzen Luft machen und Maßnahmen des Arbeitgebers verlangen kann. Es hat auch den Sinn, den Arbeitgeber überhaupt erst von Missständen im Kollegenkreis in Kenntnis zu setzen.
Hat der Arbeitgeber die Zahlungsfrist verstreichen lassen?
Hat der Arbeitgeber die Zahlungsfrist verstreichen lassen, sollten Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Mahnung zukommen lassen. Dies ist wichtig für eventuelle weitere Schritte, die der Arbeitnehmer einleiten kann, wenn die Gehalts- oder Lohnzahlung weiter ausbleiben sollte.
Wie hat der Arbeitgeber die Beschwerde nachzugehen?
Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat.
Wie kann der Arbeitnehmer seine Beschwerden beheben?
Dem Arbeitnehmer dürfen gem. § 84 Abs. 3 BetrVG wegen der Erhebung der Beschwerde keine Nachteile entstehen. Behandlung der Beschwerden durch den Betriebsrat: Der Arbeitnehmer kann sich mit seiner Beschwerde auch direkt an den Betriebsrat wenden, § 85 BetrVG.
Wie kann der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über die Beschwerde verhandeln?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit dem Betriebsrat über die Erledigung der Beschwerde zu verhandeln. Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheitenüber die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.