Was hat die Rucknahme eines Einspruchs zur Folge?

Was hat die Rücknahme eines Einspruchs zur Folge?

Die Rücknahme eines Einspruchs hat zur Folge, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Die Entscheidung, die durch den ursprünglichen Bescheid getroffen wurde, wird somit wirksam. Im Prinzip ist es also so, als hätte der Betroffene die Entscheidung von Anfang an akzeptiert.

Kann der Betroffene den eingelegten Einspruch zurücknehmen?

Einspruch zurücknehmen. Ist der Betroffene mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden, kann er den Bescheid durch einen Einspruch anfechten. Überlegt er es sich dann aber doch anders oder stellt er fest, dass sein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg haben wird, kann der Betroffene den eingelegten Einspruch wieder zurückziehen.

Kann ich zurückgezogene Angaben bearbeiten?

Zurückgezogene Anträge können nicht bearbeitet werden. Lediglich bei Anträgen, die vorher den Status „eingegangen“ hatten, können Sie bis auf die Auswahl des Studiengangs alle Angaben bearbeiten, die nicht auch mit anderen, bereits abgegebenen Anträgen verknüpft sind.

Wie kann ich ihren Antrag zurückziehen?

Sie können Ihren abgegebenen Antrag jederzeit zurückziehen (außer im Status „ausgeschlossen“ und „zugelassen“). Ihr Antrag erhält dann den Status „zurückgezogen“ und nimmt nicht mehr am Vergabeverfahren teil. Zurückgezogene Anträge können Sie innerhalb der Bewerbungsfrist jedoch erneut abgeben.

Was bewirkt die Rücknahme des Widerspruchs?

Die Rücknahme des Widerspruchs bewirkt, dass der Bescheid bestandskräftig wird. Im Prinzip wird der Betroffene so gestellt, als hätte er die Entscheidung von Anfang an akzeptiert und nie einen Widerspruch eingelegt.

Kann der Betroffene einen eingelegten Einspruch zurückziehen?

Möchte der Betroffene einen eingelegten Einspruch zurückziehen, muss er dabei im Prinzip nur zwei Dinge beachten: 1.) Die Rücknahme des Einspruchs muss schriftlich erfolgen. Der Betroffene kann also nicht bei der Behörde anrufen oder in einem persönlichen Gespräch erklären, dass er seinen Einspruch nicht aufrechterhalten möchte.

Kann der Betroffene seinen Widerspruch zurückziehen?

Das bedeutet: Möchte der Betroffene seinen Widerspruch zurückziehen, muss er dies entweder schriftlich oder zur Niederschrift erklären. Er muss also entweder ein Schreiben aufsetzen, seinen Brief unterschreiben und an die Behörde schicken, an die er auch den Widerspruch gerichtet hatte.

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