Was hat man als Zeuge zu tun?

Was hat man als Zeuge zu tun?

Grundsätzlich hat man als Zeuge die Pflicht, auch als Zeuge auszusagen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. In bestimmten Fällen steht den Zeugen das Recht zu, die Aussage gänzlich zu verweigern oder die Beantwortung einzelner Fragen abzulehnen.

Kann ein Zeuge den Termin nicht wahrnehmen?

Nimmt ein Zeuge den Termin nicht wahr, wird das Gericht dem Zeugen die durch das Fernbleiben entstehenden Kosten (unter anderem Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) auferlegen. Weiterhin kann das Gericht dem Zeugen ein Ordnungsgeld verhängen.

Was ist eine Vereidigung des Zeugen?

Eine Vereidigung des Zeugen ist weder im Zivil- noch im Strafprozess der Regelfall. Unter besonderen Umständen kann das Gericht jedoch eine Vereidigung des Zeugen anordnen. Dies ist meist der Fall, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage eine Vereidigung notwendig ist.

Welche Pflichten haben sie als Zeuge?

Ebenso wie Sie vor Gericht erscheinen müssen, haben Sie grundsätzlich auch die Pflicht, als Zeuge auszusagen. Von der Pflicht zur Aussage gibt es allerdings Ausnahmen, z. B. wenn Sie mit dem Angeklagten oder einer Partei eng verwandt sind.

Kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern?

Grundsätzlich kann der Zeuge die Aussage nicht verweigern. Es kann jedoch die Situation auftreten, dass jemand formal zwar als Zeuge behandelt wird, in Wahrheit aber das Ziel verfolgt wird, ihn einer Straftat zu überführen. Es kann sich auch im Rahmen einer Zeugenvernehmung ein Tatverdacht gegen den Zeugen ergeben.

Wie kann ein Zeuge vorgeführt werden?

Der Zeuge kann auch zwangsweise vorgeführt werden (§§ 51, 70 StPO). Auch bei der Staatsanwaltschaft muss ein Zeuge erscheinen, wenn er geladen wird (§ 161a I StPO).

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