Was hat sich bei Privatinsolvenz geändert?
Die wesentliche Änderung, die das Gesetz vorsieht, betrifft die Laufzeit der Privatinsolvenz. Bei Insolvenzverfahren verkürzt sich die Abtretungsfrist im Sinne des § 287 Absatz 2 Satz 1 der Insolvenzordnung ab dem 01.10.2020 für alle Verfahren auf drei Jahre.
Ist das Gesetz schon geschlossen mit der Insolvenzverfahren von drei Jahren ab Oktober 2020?
Für alle ab dem 01.10.2020 eingereichten Insolvenzverfahren (auch für VerbraucherInnen) wird die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre reduziert werden. D.h. Antragstellung am 30.09.2020 bedeutet eine Laufzeit von 4 Jahren und 10 Monaten!
Ist das neue Insolvenzgesetz schon durch?
2020 war es so weit: Das Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung wurde als Neuerung des Insolvenzrechts im Bundesgesetzblatt verkündet. In Kraft getreten ist die Reform allerdings rückwirkend, und zwar bereits für den 1. Okt. 2020.
Ist das neue Insolvenzgesetz schon verabschiedet?
Um den Jahreswechsel werden zwei wichtige Gesetze zur Reform des Insolvenzrechts in Kraft treten. Das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 in Kraft, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Wann kommt die Verkürzung der Restschuldbefreiung?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens bis zum 30. Juni 2025 befristet werden.
Für wen gilt das neue Insolvenzrecht?
Das Gesetz gilt für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmer*innen und zielt in einigen Teilen auf die Folgen der Corona-Pandemie. Es geht aber nicht ausschließlich um sog. Corona-Insolvenzen, denn die Gesetzesänderung geht auf eine EU-Richtline zurück, die schon am 20. Juni 2019 verkündet wurde.
Was ist die neue Regelung für die Insolvenz?
Die neue Regelung (§ 300 InsO-Entwurf)**, die die Möglichkeit schaffen soll, bereits nach 3 Jahren (nicht 4!) die Insolvenz zu beenden, befindet sich derzeit noch in der Phase der Gesetzesberatung.
Was sind die Rechtsquellen des Insolvenzrechts in Deutschland?
Ein speziell auf Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgerichtetes Verfahren ist das Insolvenzplanverfahren. In eine ähnliche Richtung gehen die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Gegenwärtige Rechtsquellen des Insolvenzrechts in Deutschland sind die Insolvenzordnung und deren Einführungsgesetz (EGInsO).
Wie kann die EU die Dauer der Privatinsolvenz anpassen?
Die EU hat begonnen, die Dauer der Privatinsolvenz einheitlich auf drei Jahre an zu passen. Insbesondere für Länder wie Deutschland klingt das zunächst attraktiv, denn bislang galten sechs Jahre Dauer in der Privatinsolvenz. Zwar kann auch heute schon die Verfahrensdauer in Deutschland auf 3 Jahre verkürzt werden.
Wie ist die große Insolvenzordnung getreten?
Mit der Großen Insolvenzrechtsreform von 1999 ist die Insolvenzordnung an die Stelle der damaligen Konkursordnung- und Vergleichsordnung in den alten Bundesländern und der Gesamtvollstreckungsordnung in den neuen Bundesländern getreten. Lesen Sie hier mehr zu der Vereinheitlichung der Rechtslage und der Entstehung der Insolvenzordnung.