Was heisst Ausgleichsanspruch?

Was heißt Ausgleichsanspruch?

1. Begriff: Vergütung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ausgleich für die Vorteile, die die Tätigkeit des Handelsvertreters dem Unternehmer gebracht hat; z.B. Schaffung des Kundenkreises (§ 89b HGB).

Wer bekommt Ausgleichsanspruch?

Der Ausgleichsanspruch hat den Zweck, den Kundenstamm, den der Handelsvertreter geworben hat und der von dem Unternehmer weiterhin genutzt werden kann, nach Beendigung des Handelsvertretervertrags zu vergüten. Diese Vergütung ist Gegenstand des Ausgleichsanspruchs.

Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch?

§ 89 b Abs. 2 HGB: Der Ausgleichsanspruch beträgt höchstens eine durchschnittliche Jahresprovision. Diese Jahresprovision errechnet sich aus dem Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre der Tätigkeit des Handelsvertreters.

Wo ist der Ausgleichsanspruch geregelt?

1. Begriff: Anspruch des Versicherungsvertreters auf einen finanziellen Ausgleich im Fall der Beendigung des Vertretervertrags. Geregelt in § 89b HGB.

Wie wird ein Ausgleichsanspruch versteuert?

Oft gehen der Zahlung des Ausgleichs mühsame und langwierige Auseinandersetzungen vor-aus. Unabhängig davon, dass der Ausgleichsanspruch umsatz- und gewerbesteuerpflichtig ist, stellt die Ausgleichszahlung eine außerordentliche Einkunft nach § 34 Einkommenssteuergesetz (EStG) dar. …

Wann gebührt dem Handelsvertreter ein Ausgleichsanspruch?

Ein Handelsvertreter hat einen Ausgleichsanspruch, „wenn und soweit er dem Unternehmer neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsverbindungen wesentlich erweitert hat“. Das bestimmt die Ziffer 1 des oben einkopierten § 24 Abs 1 HVertrG.

Wer hat Ausgleichsanspruch nach 89b HGB?

In der Regel kann der Handelsvertreter, der seine Tätigkeit nicht nur im Nebenberuf ausübt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem Unternehmer, dem er einen von ihm aufgebauten und/oder intensivierten Kundenstamm hinterlässt, gemäß § 89b Handelsgesetzbuch (HGB) eine angemessene Ausgleichszahlung verlangen.

Wie berechnet man den Ausgleichsanspruch?

Hierfür muss der Höchstbetrag festgestellt werden. Der Höchstbetrag ergibt sich nach § 89b Abs. 2 HGB aus der durchschnittlichen Jahresprovision der vergangenen fünf Jahre der Vertretertätigkeit. Wenn der Höchstbetrag nicht überschritten wird, entspricht der Rohausgleich dem Ausgleichsanspruch.

Wie berechnet man den Handelsvertreterausgleich?

Um den Handelsvertreterausgleich zu ermitteln, muss der sogenannte Rohausgleich berechnet werden….folgende Auswirkungen:

  1. Jahr: € 96.000 € X 0,94340 = € 90.566.
  2. Jahr: € 76.800 € X 0,89000 = € 68.352.
  3. Jahr: € 61.440 € X 0,83962 = € 51.586.
  4. Jahr: € 49.152 € X 0,79209 = € 38.933.

Wer hat Ausgleichsanspruch 89b HGB?

Durch den gesetzlichen Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB soll dem Handelsvertreter eine Gegenleistung für Vorteile des Unternehmers verschafft werden, die auf die Tätigkeit des Handelsvertreters zurückzuführen sind.

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