Was heißt Erbunwürdigkeit?
Die Erbunwürdigkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Erbunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben.
Wann verliert man das Erbrecht?
Wird ein gesetzlicher Erbe enterbt, verliert er sein gesetzliches Erbrecht. Voraussetzung dafür ist, dass der Erblasser eine letztwillige Verfügung verfasst (Testament, Erbvertrag) und in dieser Verfügung dem gesetzlichen Erben sein gesetzliches Erbrecht entzogen hat. Er kann dies ausdrücklich tun.
Was ist die gesetzliche Erbfolge?
Die gesetzliche Erbfolge ist die standardmäßige Regelung, die in den meisten Fällen zum Tragen kommt, in denen kein rechtsgültiges Testament vorliegt. Die möglichen Erben werden zu diesem Zweck in sogenannte Ordnungen eingeteilt, nach denen sie erben können.
Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes?
Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes haben die Nachkommen sowie der Ehegatte. Die Pflichtteilsberechtigung setzt voraus, dass man mangels Testament konkret erbberechtigt wäre.
Wie ist das Erbrecht in Österreich überarbeitet?
Das Erbrecht in Österreich ist überarbeitet worden. Mit dem Tod einer Person erlöschen nur ihre höchstpersönlichen Rechte wie Unterhaltspflicht, Wahlrecht oder Namensrecht. Für Todesfälle ab dem 31.12.2016 gelten die neuen Bestimmungen. Notare und Rechtsanwälte können zum Erbrecht beraten.
Wie ist das Erbrecht der Verwandten aufgeteilt?
Nähere Verwandte schließen dabei grundsätzlich die weiter entfernten Verwandten von der Erbfolge aus. Wer zu welcher Quote erbt, wird im Erbschein dokumentiert. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich nach dem sogenannten Parentel- oder Ordnungssystem. Danach werden Verwandte je nach Abstammung in Ordnungen aufgeteilt: 1.