Was heisst gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren?

Was heißt gesetzliche Krankenversicherung im Kostenerstattungsverfahren?

Das heißt, die Krankenkassen stellen die Leistungen zur Verfügung, zum Beispiel die Arztbehandlung oder den Zahnersatz, und übernehmen die Kosten. Die Patienten müssen nicht in Vorleistung treten. Die Versicherten können anstelle der Sach- oder Dienstleistung auch das Kostenerstattungsverfahren wählen.

Wie funktioniert Kostenerstattung?

Kostenerstattungsprinzip im Detail Die Abrechnung erfolgt bei diesem Prinzip genauso wie bei einem Privatpatienten nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Arztrechnung wird hier direkt vom Versicherten an den Arzt gezahlt. Hinzu kommt ein Anteil, den man sich über die Krankenkasse erstatten lassen kann.

Wie funktioniert Kostenübernahme Krankenkasse?

Von Kostenübernahme spricht man, wenn die Krankenkasse die Kosten für medizinische, pflegerische oder rehabilitative Maßnahme vollständig oder anteilig übernimmt. Das allerdings ist Stand 2020 nur noch bei medizinisch notwendigen Maßnahmen gegeben. In diesen Fällen lehnt die Krankenkasse die Leistung ab.

Warum Kostenerstattungsprinzip?

Sie oder Ihre mitversicherten Kinder, werden als Kassenpatient durch das Kostenerstattungsprinzip als privat Krankenversicherter Patient behandelt. Sie erhalten schneller Termine, eine bessere Versorgung und hochwertigere oder wirksamere Medikamente, beziehungsweise Heil- oder Hilfsmittel.

Wann Erstattung Krankenkasse?

Wichtig: Wer sich für einen Kostenerstattungstarif seiner Krankenkasse entscheidet, muss sich an eine Bindungsfrist von mindestens einem Jahr halten. In den wenigsten Fällen wird der Rechnungsbetrag im Wahltarif Kostenerstattung komplett erstattet.

Kann die Krankenkasse Geld rückwirkend verlangen?

Die Krankenkasse bezahlt für bestimmte Sachen, wenn Sie krank sind oder wenn Sie schwanger sind. Beispiele: eine Behandlung beim Arzt, Medikamente in der Apotheke, eine Untersuchung oder Operation im Krankenhaus und so weiter. Dann bekommen Sie einen Teil vom Geld von der Krankenkasse zurück.

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