FAQ

Was heisst Vertrag auflosen?

Was heißt Vertrag auflösen?

Vertragsauflösung ist die einvernehmliche Beendigung eines Vertrages. Ein Vertrag kann daher nicht einseitig aufgelöst werden. Die Auflösung erfolgt durch einen Aufhebungsvertrag.

Kann außerordentliche Kündigung ausgeschlossen werden?

Die außerordentliche Kündigung kann nicht durch Vertrag oder Vereinbarung ausgeschlossen werden. Nach § 314 Abs. 3 BGB kann der Berechtigte nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.

Kann man einen Vertrag auflösen?

Ist eine Kündigungsfrist vereinbart, kann ein Vertrag innerhalb dieser Zeitspanne mit einer Willenserklärung aufgelöst werden. Bei einer Vertragskündigung handelt es sich zunächst einmal um eine einseitige Willenserklärung, die der Auflösung des Vertrages in der Zukunft gilt.

Kann man eine Kündigung widersprechen?

Verstößt eine Kündigung gegen das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), ist sie unzulässig. Gekündigte Arbeitnehmer können dann Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Ein Widerspruch kann eine außergerichtliche Einigung verhindern und damit ein kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden.

Was ist der Auflösungsbeschluss?

Der Auflösungsbeschluss bedarf grundsätzlich keiner Form, muss also nicht etwa notariell beurkundet oder schriftlich abgefasst sein. Jedes Verhalten genügt, aus dem sich der Wille, die Gesellschaft auflösen zu wollen, eindeutig ergibt. Anerkannt wurde insofern zum Beispiel, dass alle Gesellschafter die Gesellschaft kündigen.

Wie kann eine Auflösungsklage eingeleitet werden?

Das entsprechende gerichtliche Verfahren – die sogenannte Auflösungsklage – kann von einem oder mehreren Gesellschaftern eingeleitet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die klagenden Gesellschafter mindestens 10% des Stammkapitals der Gesellschaft repräsentieren.

Was sind die möglichen Auflösungsgründe?

Die möglichen Auflösungsgründe sind gesetzlich genau bestimmt. Am wichtigsten ist der Beschluss der Gesellschafter, die GmbH aufzulösen. Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt, ist dazu eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen werden nicht mitgerechnet.

Welche Regelungen gelten für die Auflösung von Arbeitsverhältnissen?

Regelungen über die Auflösung von Arbeitsverhältnissen durch Urteil des Arbeitsgerichts gegen Zahlung einer Abfindung finden sich in den §§ 9, 10 und 13 KSchG. Die Ermittlung der Höhe der in diesen Fällen festzusetzenden Abfindungszahlung ist in § 10 KSchG beschrieben.

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