Was heißt Wettbewerbsbeschränkung?
Eine Wettbewerbsbeschränkung ist eine Eingrenzung des Wettbewerbs durch bestimmte Faktoren und Einflüsse. Im Vergaberecht sind dies insbesondere Kartelle oder Monopole sowie Absprachen.
Welche Wettbewerbsbeschränkungen gibt es?
Zu den staatlichen Wettbewerbsbeschränkungen zählen Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, Staatsmonopole durch Staatsunternehmen und Monopolrechte, Subventionen sowie Marktzutrittsschranken. Auch durch Gesetz angeordnete Zwangskartelle stellen eine staatliche Wettbewerbsbeschränkung dar.
Was ist ein kartellverstoß?
Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt illegale Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen sowie Unternehmensvereinigungen empfindliche Bußgelder verhängen.
Welche Arten von Kartellen sind verboten?
Grundsätzlich sind alle Kartelle verboten, die sich einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen, durch ihre Absprachen die freie Marktwirtschaft gefährden oder die ein Monopol bilden, woraus sich Nachteile für die Verbraucher ergeben.
Was ist unlautere Werbung?
Werbung bildet für ein Unternehmen die Basis des Erfolges. Verschafft sich ein Unternehmen jedoch durch eine unzulässige Werbemaßnahme einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz, so spricht man auch von unlauterer Werbung.
Wie heißt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die maßgebliche Norm des deutschen Kartell– und Wettbewerbsrecht. Es soll den Erhalt eines funktionierenden, störungsfreien und vielseitigen Wettbewerbs sicherstellen.
In welchem Gesetz werden Normierungen bezüglich Wettbewerbsbeschränkungen getroffen?
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts.