Was heist Sozialplan?
Ein Sozialplan ist gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die schriftliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern des Betriebs infolge einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung entstehen.
Was wird in einem Sozialplan geregelt?
Der Sozialplan beinhaltet Regelungen, die die wirtschaftlichen Nachteile ausgleichen oder abmildern, die aufgrund einer Betriebsänderung entstanden sind. Nach einer Betriebsänderung gibt es oft Entlassungen. Löhne und Arbeitszeiten werden durch den Sozialplan nicht geregelt.
Wie erstelle ich einen Sozialplan?
Der Sozialplan ist eine Einigung zwischen Unternehmen und Betriebsrat. Diese Einigung kann auf freiwilliger Basis entstehen oder – wenn sich die Parteien nicht einigen können – auf Basis eines Einigungsstellensspruchs. In dem Fall spricht man dann von einem „erzwungenen Sozialplan“.
Was versteht man unter Interessenausgleich?
Ein Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über alle Fragen, die mit einer vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung zusammenhängen.
Wann macht man einen Sozialplan?
Ein Personalabbau kann eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 Satz 3 Nr. Unanwendbar ist sie erst, wenn die sonstigen Maßnahmen allein oder zusammen mit dem Personalabbau eine Betriebsänderung im Sinne von § 111 BetrVG darstellen. Dann ist nach § 112 Abs. 4 BetrVG ein Sozialplan erzwingbar.
Für wen gilt der Sozialplan?
Für wen gilt der Sozialplan? An sich geht es in einem Sozialplan darum, diejenigen zu begünstigen, die aufgrund der Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile im wesentlichen Umfang zu erwarten haben.
Wie berechnet man den Sozialplan?
Die Berechnung der Abfindung ist abhängig von der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterin und ihrem Gehalt. Als Abfindung nach Sozialplan erhält sie ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Ab 6 Monaten wird auf ein ganzes Jahr aufgerundet.
Wann braucht man einen Interessenausgleich?
Interessenausgleich: Ab wieviel Mitarbeitern? Ein Arbeitgeber ist nur dann verpflichtet, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln, wenn er in seinem Unternehmen in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Was ist der Unterschied zwischen Interessenausgleich und Sozialplan?
Interessenausgleich und Sozialplan werden in der Praxis häufig zusammen verhandelt. Im Interessenausgleich wird festgelegt, welche Änderungen der Arbeitgeber anstrebt. Der Sozialplan regelt dann, wie die negativen Folgen dieser geplanten Änderungen für die Belegschaft abgemildert werden können.
Wann muss ein Sozialplan gemacht werden?
Für den Sozialplan im Falle einer Betriebsänderung schreibt das Gesetz vor, dass mindestens 21 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sein müssen. Ab einer Betriebsgröße von mehr als 300 Mitarbeitern darf der Betriebsrat externe Berater zur Unterstützung hinzuziehen. Bezahlt werden diese vom Arbeitgeber.