Was ist Anspruchsbescheinigung?
In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Für folgende Länder erhalten Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein). …
Ist man mit AOK in der Türkei versichert?
In den Ländern Bosnien-Herzegowina, Tunesien und Türkei sind Sie mit einer Anspruchsbescheinigung abgesichert, früher Auslandskrankenschein genannt. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer AOK. Für alle anderen Länder sollten Sie unbedingt eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Was ist TA12?
Wer aufgrund einer chronischen Erkrankung mehr als nur Notfallbehandlung benötigt, kann dann mit dem TA12 die für seine Erkrankung notwendige Behandlung bekommen. Auch hier ist zunächst die Anmeldung bei der SGK erforderlich.
Was ist der wohnstaat?
Beim Wohnstaat handelt es sich um den Mitgliedstaat, in dem die Patientin oder der Patient bei einem dort angesiedelten Krankenversicherungsträger versichert ist und in dem sie oder er wohnt.
Was ist ein ta20?
Es gibt neue Regelungen in Bezug auf das Ikamet und die Auslands-krankenversicherung in der Türkei. Halten Sie sich jedoch innerhalb von einem Jahr mindestens 183 Tage in der Türkei auf, brauchen Sie ab sofort einen TA 20 Krankenschein. …
Bin ich als AOK Mitglied im Ausland versichert?
Auch im Ausland können Sie sich auf den Versicherungsschutz der AOK verlassen. Damit Sie wissen, was Sie im Notfall beachten müssen, helfen Ihnen Urlaubsmerkblätter mit Länderinformationen.
Was ist ein ta11?
Erforderlich ist das Formular T/A 11, das Versicherte von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. In der Regel genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse, und das Formular wird per Post zugeschickt. Mit dem Urlaubskrankenschein erhalten Sie im Notfall medizinische Leistungen und müssen dafür nicht bezahlen.
Wann lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung?
Am wichtigsten ist die Reisekrankenversicherung Wenn Sie im Ausland stationär behandelt werden müssen, kann Sie das – je nach Reiseland – mehrere Tausend Euro am Tag kosten. Und diese Kosten sind nur zum Teil (im außereuropäischen Ausland sogar überhaupt nicht) über Ihre gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt.
Was ist eine Mehrfachtätigkeit?
Personen, die gleichzeitig einer unselbstständigen und einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, sind immer im Mitgliedstaat versichert, in dem sie die unselbstständige Tätigkeit ausüben. Es sind viele weitere Konstellationen möglich (Beamtenstatus, unbedeutende Tätigkeiten usw.).