Was ist Aufenthalt 25 Abs 2?

Was ist Aufenthalt 25 Abs 2?

(2) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder subsidiären Schutz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt hat.

Was braucht man für Paragraph 25a?

Du bist mindestens 14 Jahre und noch nicht 21 Jahre alt, wenn die Ausländerbehörde über deinen Antrag entscheidet. Du bist mindestens vier Jahre „erfolgreich“ zur Schule ge- gangen oder hast deinen Schulabschluss (mindestens Haupt- schule) oder Berufsabschluss in Deutschland gemacht.

Was bedeutet 25a Abs 1?

In §25a Abs. 1 AufenthG heißt es: Satz 1:„Einem jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn 1. er sich seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufhält, 2.

Was ist 25a Aufenthaltsgesetz?

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen, wenn die Abschiebung aufgrund eigener falscher Angaben des Ausländers oder aufgrund seiner Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt ist.

Ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich?

Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer EU-Blue Card ist nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG grundsätzlich erforderlich, dass der Ausländer mit einem Visum eingereist ist. Das kann zum Beispiel ein Schengen-Visum für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen sein.

Wann ist ein solcher Aufenthaltstitel zu beantragen?

Ein solcher Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist in der Regel vor der Einreise nach Deutschland zu beantragen, sodass auch die notwendigen Voraussetzungen des jeweiligen Aufenthaltstitels bereits vor der Einreise vorliegen müssen. Für die Erteilung sind demnach die Botschaften und Generalkonsulate zuständig.

Ist der Aufenthaltstitel gesichert?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Dies ist nach § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG der Fall, wenn der Ausländer ihn einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten kann.

Was benötigt ein Ausländer für den Aufenthalt in Deutschland?

Für den Aufenthalt in Deutschland benötigt ein Ausländer in der Regel einen der vorgenannten Aufenthaltstitel. Das Ausländergesetz, welches am 31.12.2004 außer Kraft gesetzt wurde und zum 01.01.2005 durch das Aufenthaltsgesetz ersetzt wurde, sah seinerzeit noch die Aufenthaltsgenehmigung vor.

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