Was ist ausbildungsbeauftragter?
Ausbildungsbeauftragte können für die Durchführung von Teilaufgaben in der Ausbildung, unter der Verantwortung von Ausbildern, bei der Berufsausbildung als Hilfskräfte mitwirken (§ 28 Abs. 3 BBiG).
Was muss ein ausbildungsbeauftragter können?
Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten:
- Ist nicht verantwortlich die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
- Weisungsbefugt den Auszubildenden gegenüber.
- Beziehungs-, Kommunikations- und Entwicklungsaufgaben.
- Einsetzen von Lernerfolgskontrollen.
- Sicherstellen der Lernerfolgssicherungen.
- Feedbackgespräche führen.
Was ist der Unterschied zwischen ausbildender und Ausbilder?
Der Begriff des Ausbildenden ist von dem des Ausbilders abzugrenzen. Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender. Hingegen ist der Ausbilder die natürliche Person, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die Berufsausbildung verantwortlich ist.
Wer kann ausbildungsbeauftragter sein?
Nach § 30 BBiG ist fachlich geeignet, wer die beruflichen sowie die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Was ist wichtig für Ausbilder?
Ein guter Ausbilder fordert und fördert. Er ist offen, ehrlich und kommuniziert klar und deutlich, wie Aufgaben zu bearbeiten sind. Er ist bei Problemen ansprechbar und kritisiert konstruktiv. Er lebt Leistungsbereitschaft und Willen zum Erfolg aktiv vor.
Wer braucht keine ausbildereignungsprüfung?
Eine Ausnahme bilden hier die Ausbildungsberufe der Freien Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Sachverständige, Notare, Apotheker etc. Diese müssen keine Ausbildungseignung nach AEVO nachweisen, um ausbilden zu dürfen, sondern erlangen die fachliche Eignung aufgrund ihrer Zulassung bzw.
Welche Voraussetzungen braucht ein Betrieb um ausbilden zu dürfen?
Die Ausbilderin oder der Ausbilder im Betrieb muss persönlich und fachlich geeignet sein und die Ausbildereignungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Üblicherweise muss er oder sie auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem Beruf vorweisen können, in dem ausgebildet wird.