Was ist ausbildungsmarketing?
Als Sonderform des Personalmarketings umfasst das Ausbildungsmarketing per Definition alle Maßnahmen, die Unternehmen treffen, um bei potenziellen Azubis als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Systematisches Ausbildungsmarketing ist allerdings nicht nur ein Thema für große Unternehmen.
Warum ausbildungsmarketing?
Vorrangiges Ziel des Ausbildungsmarketings ist, dass ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber auf sich aufmerksam macht und so junge Leute als Azubis für den eigenen Betrieb gewinnt. Ein Unternehmen, das aktuell auf der Suche nach Auszubildenden ist, begegnet häufig den Begriffen Generation Y und Generation Z.
Was ist Berufsmarketing?
Die Zielsetzung des Berufsmarketings ist, Informationen über neue und wenig bekannte Ausbildungsberufe wirksam an die Zielgruppen zu kommunizieren. Ein wirksames Mittel hierzu sind berufsbezogene Imagefilme.
Wer kann als Lehrling bezeichnet werden?
Grundsätzlich gilt: Jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet – unabhängig von Branche oder dem angestrebten Beruf – kann als Lehrling bezeichnet werden. Mittlerweile wurde der Begriff jedoch mehrheitlich durch die modernere Variante des Auszubildenden ersetzt.
Was ist eine Lehrlingsentschädigung?
Lehrlingsentschädigung Jeder Lehrling erhält neben der Ausbildung auch einen Lohn in Form einer Lehrlingsentschädigung. Diese wird durch den Kollektivvertrag * festgelegt, erhöht sich jedes Lehrjahr und wird je nach Branche und Firmenstandort ausbezahlt. Das heißt, das Gehalt, das im Kollektivvertrag steht, muss dir gezahlt werden.
Was gehört zu den wichtigsten Rechten eines Lehrlings?
Zu den wichtigsten Rechten eines Lehrlings gehört auch der Urlaubsanspruch, der Ihnen während der Ausbildung eine bezahlte Erholungszeit einräumt. Dabei spielt wie bei der Arbeitszeit Ihr Alter eine zentrale Rolle und wirkt sich auf die Höhe des Urlaubsanspruchs aus.
Wie lange dürfen sie als Lehrling arbeiten?
Auch beim Thema Arbeitszeit haben Sie das Recht auf Ihrer Seite, vor allem wenn Sie als Lehrling noch nicht volljährig sind. Minderjährige Lehrlinge dürfen höchstens 40 Stunden pro Woche arbeiten – auch dürfen sie nicht am Wochenende arbeiten, wenn es sich nicht um Branchen handelt, in denen Schichtdienst gearbeitet wird.