Was ist bei AAG erstattungsfähig?
Erstattungsfähig ist das an Arbeitnehmer oder Auszubildende fortzuzahlende Bruttoarbeitsentgelt bei Krankheit und bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation. Die Höhe des erstattungsfähigen Entgelts richtet sich nach den Grundsätzen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Was ist das AAG?
Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz – AAG)
Wie berechnet sich die U1?
Die Berechnung des Umlagesatzes U1 erfolgt von einem Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Dann gilt dennoch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – und nicht die Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Wer muss am Umlageverfahren teilnehmen?
Auszubildende. Personen, die ein in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ausüben. Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder an einem Bundesfreiwilligendienst. schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX.
Was erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber?
Haben die teilnehmenden Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Entgeltfortzahlung bei Krankheit zu leisten, erstatten ihnen die Krankenkassen auf Antrag aus der Umlage zwischen 40 % und 80 % der Aufwendungen.
Was ist ein AAG Antrag?
Erstattungsanträge nach dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) sind im elektronischen Verfahren an die Krankenkassen zu übermitteln. Erstattungsanträge können bis Abrechnungszeitraum Januar des Vorjahres erstellt werden.
Was sind Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz?
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall und bei Beschäftigungsverboten auf Grund des Mutterschutzgesetzes, für Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld sowie für bestimmte Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.
Wer zahlt U1?
An der Umlage U1 müssen Arbeitgeber teilnehmen, die in der Regel – ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten – nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Die Umlage U2 („Mutterschaftsumlage“) dient der Finanzierung von Ausgleichszahlungen für Mutterschutzleistungen des Arbeitgebers.