FAQ

Was ist bei Aufmass und Abrechnung zu beruecksichtigen?

Was ist bei Aufmaß und Abrechnung zu berücksichtigen?

Ohne Vorlage eines Aufmaßes sind Rechnungen beim Einheitspreisvertrag nicht prüfbar und damit nicht fällig (§ 14 Abs. 1 Satz 1 VOB/B). Der Auftragnehmer hat also ohne Aufmaß keinen Anspruch auf eine Zahlung. Das gilt selbst dann, wenn der Auftragnehmer exakt die im Leistungsverzeichnis ausgeführten Mengen abrechnet.

Wie sollte ein Aufmaß aussehen?

Das Aufmaß soll klar im Aufbau, korrekt in der Form, wirtschaftlich in der Aufstellung, leicht prüfbar und von größter Genauigkeit sein. Vor allem ist es so eindeutig zu erstellen, dass man es jederzeit ohne große Probleme nachvollziehen kann.

Was ist ein Aufmaß?

Aufmaß bedeutet, dass ein erfahrener Monteur Ihr Badezimmer ausmisst – also ein Aufmaß erstellt – welches vom Hersteller technisch geprüft wird und damit die Grundlage für die weitere Beratung dient.

Wann ist ein Aufmaß prüfbar?

Prüffähiges Aufmaß: Anforderungen an das Aufmaß Laut § 14 (1) VOB/B müssen die Auftragnehmenden ihre Leistungen prüfbar abrechnen. Die Rechnungen seien „übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden.

Wie schreibt man ein Aufmaß?

Bei Aufmass handelt es sich um eine andere Schreibweise von Aufmaß, die nur in der Schweiz und in Liechtenstein zulässig ist. In den anderen deutschsprachigen Ländern ist sie nach den aktuellen amtlichen Rechtschreibregeln vom 1. August 2006 nicht korrekt. Alle Informationen befinden sich daher im Eintrag Aufmaß.

Wann werden Fenster Übermessen?

Öffnungen mit einer Einzelgröße größer als 0,5 m³ sind abzuziehen sowie bis 0,5 m³ Einzelgröße zu übermessen.

Wie macht man ein Aufmaß?

Richtig Aufmaß nehmen – Schritt 2: Freiräumen

  1. Wie trage ich Wände ein?
  2. Tipp 1; Fenster, Türen und selbstverständlich auch Vorsprünge gleich mit einzeichnen.
  3. Tipp 2; Wählen Sie immer einfache Maßstäbe, wie zum Beispiel; 1:200 (1cm=2m/200cm), 1:100 (1cm=1m/100cm), 1:50 (1cm=0,5m/ 50cm), 1:25 (1cm=0,25m/ 25cm) usw.

Wie erstelle ich ein Aufmaß?

Für die Berechnung eines Aufmaßes gibt es verschiedene Herangehensweisen. Zum einen ist eine Erfassung mit Zollstock und einem Notizzettel möglich. Zum anderen kann man sich auf Bauplänen oder Zeichnungen stützen oder ermittelt das Aufmaß mit modernen digitalen Tools (mobiles Aufmaß – Aufmaß App).

Warum Aufmaß nehmen?

Das Aufmaß zur Ermittlung des Leistungsumfangs Auftragnehmer verstehen unter einem Aufmaß eher die Fertigstellung eines Bauwerks und die Dokumentation der tatsächlich erbrachten Bauleistungen. Um das Aufmaß aufzunehmen, wird entweder vor Ort gemessen oder es dienen statt dessen Ausführungspläne zur Dokumentation.

Wann wird ein Aufmaß erstellt?

Spätestens bei Fertigstellung des Bauobjekts muss ein Aufmaß erstellt werden, um die erbrachte Leistung auch abrechnen zu können. In den meisten Fällen kann das jedoch zu spät sein: wenn ein örtliches Aufmaß notwendig ist, jedoch manche erbrachten Leistungen als solche nicht mehr erkennbar sind.

Was ist Aufmaß Bau?

Das Aufmaß ist die Grundlage für die Abrechnung. Anhand des Aufmaßes wird die tatsächlich erbrachte Bauleistung nach der Fertigstellung erfasst und der Endabrechnung (Rechnungslegung) zugrunde gelegt. Damit wird der Sachverhalt der Leistungsausführung festgestellt. Dann wird vom zeichnerischen Aufmaß gesprochen.

Wer erstellt das Aufmaß?

Nach § 2 Abs. 2 VOB/B ist das Aufmaß Basis der Vergütung und soll nach § 14 Abs. 2 VOB/B möglichst gemeinsam von Auftragnehmer und Auftraggeber vorgenommen werden. Das Aufmaß stellt das Urdokument dar, das die Grundlage für weiterführende Aufgaben bildet.

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