Was ist bei der Ausfuehrung der Leistungen zu beachten?

Was ist bei der Ausführung der Leistungen zu beachten?

Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu überwachen. Hierzu hat er Zutritt zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, wo die vertragliche Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe und Bauteile gelagert werden.

Wann Abhilfeverlangen?

Mit dem Abhilfeverlangen erhalten Auftraggeber ein mächtiges Werkzeug, um Auftragnehmer in der Bauausführung zu steuern. Droht eine Gefährdung der termingemäßen Ausführung, so kann das Bauwerk nicht wie geplant in seine Nutzungsphase übergehen.

Wie sind die ausführungsfristen geregelt?

Im BGB-Werkvertrag schuldet der Unternehmer die Herstellung in der vereinbarten Zeit. Erfolgt keine solche Vereinbarung eines Fertigstellungstermins, hat der Unternehmer die Leistung in angemessener Frist auszuführen. Die Vertragsparteien können neben einem Endtermin auch Zwischenfristen vereinbaren.

Was ist bei der Ausführung der Leistungen und was ist bei der Festlegung der ausführungsfristen zu beachten?

Bei Ausführungsfristen handelt es sich um verbindliche Fristen, nach denen ein Bauvorhaben zu beginnen, angemessen zu fördern und zu beenden ist. Diese sind ausreichend zu bemessen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 9 Abs.

Wann tritt Verzug ein VOB?

Der Zahlungsverzug wird seit 2016 nach § 16 in der VOB/B folgendermaßen geregelt: Abschlagsrechnungen sind spätestens nach 30 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung bzw. Aufstellung beim Auftraggeber in Verzug Einer Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung bedarf es nicht mehr.

Was bedeutet ausführungsfrist?

Die Ausführungsfrist ist der Zeitpunkt, bis zu dem eine zu vergebende Leistung auszuführen ist. Ausführungsfristen für die zu vergebende Leistung sind ausreichend zu bemessen (§ 9 Abs.

Was ist ein Vertragstermin?

Vertrags- und Kontrollfristen vereinbaren So ist in der Regel davon auszugehen, dass Beginn und Vollendung der Ausführung Vertragstermine sind. Wenn ein entsprechendes Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers im Vertrag vereinbart ist, kann dieser die Vertragsfristen auch nach Vertragsschluss einseitig festlegen.

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