Was ist bei der Einreise erforderlich?

Was ist bei der Einreise erforderlich?

Entsprechende Anträge werden daher von den Behörden zurückgewiesen. Bei der Einreise ist ein gültiges Reisedokument mitzuführen. Weiters ist der Nachweis ausreichender Unterhaltsmittel erforderlich (die Höhe der Mittel richtet sich nach dem Aufenthalt und muss auch die Sicherstellung der Heimreise umfassen).

Wie erfolgt die Entscheidung über die Gestattung der Einreise?

Unabhängig von der vorstehenden Einordnung erfolgt die Entscheidung über die Gestattung der Einreise im pflichtgemäßen Ermessen der Bundespolizei vor Ort bei der Einreise. Unabhängig von der vorstehenden Einordnung müssen alle Reisenden die jeweiligen Quarantäne-Bestimmungen der Bundesländer beachten.

Welche Regelungen gelten für eine Einreise nach Deutschland?

Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise auch beim BMI, welche Regelungen für das Land, aus dem Sie nach Deutschland einreisen, im Einzelnen gelten. Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus: Eine Einreise aus anderen Staaten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist, dass eine zwingende Notwendigkeit gegeben ist.

Was muss bei der Einreise nach Deutschland vorgelegt werden?

Hier ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Testergebnis erforderlich. Dieser Nachweis muss bei der Einreise nach Deutschland auf Papier oder digital in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorgelegt werden.

Wie lange dauert die visumfreie Einreise?

Die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Welche Staatsangehörigkeit zur visumfreien Einreise berechtigt, kann der Liste der Visumpflichten entnommen werden.

Wann soll ein Visumsantrag eingebracht werden?

Ein Visumsantrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Reisetermin und sollte keinesfalls später als 15 Kalendertage vor dem geplanten Aufenthalt bei der zuständigen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Die Bearbeitungszeiten können regional oder saisonal (z.B. aufgrund starker Nachfrage) variieren.

Kann die Ausländerbehörde auf das Visumverfahren verzichten?

In Ausnahmefällen kann die Ausländerbehörde auf die Nachholung des Visumverfahrens verzichten. Die Ausländerbehörden machen von dieser Möglichkeit nur äußerst selten Gebrauch. Das Visumverfahren müsste zudem nicht nachgeholt werden, wenn die Heiratsabsicht erst spontan während des Kurzaufenthalts entstanden ist. Hier gilt eine Ausnahme.

Wo beantrage ich das Visum?

Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.

Was kostet ein Visum für längerfristige Aufenthalte?

Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum. Visumgebühren – Was kostet die Beantragung des Visums? Die Bearbeitungsgebühr beträgt für Schengen-Visa grundsätzlich 80 Euro, für nationale Visa (zum längerfristigen Aufenthalt) 75 Euro. Bearbeitungsdauer – Wie lange dauert das Visumverfahren?

Was ist eine visumfreie Einreise?

Erlaubte visumfreie Einreise. Passpflichtige Fremde unterliegen bei der Einreise in das Bundesgebiet und während des Aufenthaltes grundsätzlich der Visumpflicht. Ausnahmen werden im Rahmen der EU festgelegt, beziehungsweise durch Bundesgesetz oder zwischenstaatliche Vereinbarung geregelt.

Was obliegt der Erteilung von Visum im Ausland?

Die Erteilung von Visa im Ausland obliegt den diplomatischen und den von Berufskonsuln geleiteten österreichischen Vertretungsbehörden. Zur Erteilung eines Schengenvisums ist die Vertretungsbehörde jenes Landes zuständig, in welchem sich das Hauptreiseziel des Visumwerbers befindet.

Wie wird der Antrag auf Erteilung des Visums gestellt?

Der Antrag auf Erteilung des Visums wird insofern in der Regel bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft bzw. im Deutschen Konsulat im Heimatland des einreisewilligen Ausländers gestellt.

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