Was ist bei einem Vermächtnis zu beachten?
Mit einem Vermächtnis nimmt der Erblasser einen Teil aus dem Nachlass heraus, den ein Mensch bekommen soll, ohne ihn als Erbe einzusetzen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Eigentümer, er kann nur das Vermachte von den Erben verlangen (§ 2174 BGB). Dazu braucht er keinen Erbschein.
Wer haftet für die Erbschaftsteuer des Vermächtnisnehmers?
Der Vermächtnisnehmer muss für das Vermächtnis Steuer zahlen in Form der Erbschaftssteuer. Die beim Vermächtnis anfallende Erbschaftssteuer ist grundsätzlich vom Vermächtnisnehmer zu entrichten, es sei denn der Erblasser hat die Steuerschuld dem Verpflichteten auferlegt.
Ist ein Vermächtnis gestattet?
Gleichwohl gelten auch bei einem Vermächtnis klare gesetzliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Ein Vermächtnis dazu zu nutzen, die übrigen Erben und Pflichtteilsberechtigten zu übergehen oder ihren Anteil am Nachlass so gering wie möglich zu halten, ist zum Beispiel nicht gestattet.
Wie kann man mit einem Vermächtnis bedacht werden?
Mit einem Vermächtnis im Testament können also Personen bedacht werden, ohne dass diese auch die rechtliche Stellung als Erbe erhalten müssen. Die Unterscheidung zwischen Vermächtnisnehmer und Erbe ist deshalb wichtig, weil mit einem Legat und einem Erbe unterschiedliche Rechte und Pflichten verknüpft sind.
Kann eine dritte Person ein Vermächtnis erfüllen?
Soll eine dritte Person lediglich nach dem Testament ein Vermächtnis erfüllen, ohne selbst Vermächtnisnehmer oder Erbe zu sein, ist dies nicht möglich. Derjenige, der ein Vermächtnis zu erfüllen hat, muss vom Erblasser auch etwas erhalten. Das Vermächtnis fällt mit dem Erbfall an, §§ 1939, 1941 BGB.
Wie haftet der Vermächtnisnehmer für Nachlassverbindlichkeiten?
Im Gegensatz zu den Erben haftet der Vermächtnisnehmer nie für Nachlassverbindlichkeiten. Der Vermächtnisnehmer benötigt keinen Erbschein. Bei einem Vermächtnis kann die Bestimmung des Begünstigen einem Dritten (z.B. Testamentvollstrecker) überlassen werden.