Was ist bei geschäftsführerwechsel zu beachten?
Jede Änderung in der Person des Geschäftsführers muss per Gesetz zum Handelsregister angemeldet und eingetragen werden. Es ist zu beachten, dass die Anmeldung zum Handelsregister unverzüglich nach dem Beschluss der Gesellschafter veranlasst wird. Die Anmeldung zum Handelsregister nimmt ein Notar für die GmbH vor.
Wie wird ein Geschäftsführer abberufen?
Grundsätzlich kann der Geschäftsführer jederzeit ohne wichtigen Grund durch Gesellschafterbeschluss abberufen werden. Die freie Abberufbarkeit kann jedoch in der Satzung beschränkt werden, dann ist ein wichtiger Grund für die Kündigung erforderlich.
Welche Pflichten hat ein Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer hat als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen (§ 34 AO). Dazu zählen das Entrichten der Steuern, das Führen von Büchern und Aufzeichnungen sowie die Abgabe und Berichtigung von Steuererklärungen und anderen Meldungen.
Wie setzt man einen Geschäftsführer ab?
Der GmbH-Geschäftsführer kann sein Amt grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe eines wichtigen Grundes niederlegen. Erfolgt die Amtsniederlegung jedoch „zur Unzeit“ und entsteht der Gesellschaft dadurch ein Schaden, kann der Geschäftsführer hierfür gegebenenfalls haftbar gemacht werden.
Wie wird ein Geschäftsführer gewählt?
Die Gesellschafterversammlung einer GmbH bestellt den Geschäftsführer, der dann für die Gesellschaft handelt. Bei einer Aktiengesellschaft bezeichnet man die Geschäftsführung als Vorstand. Ein Geschäftsführer ist in allererster Linie für die strategische Gesamtkonzeption eines Unternehmens verantwortlich.
Wie wird Geschäftsführer bestellt?
Bei der Errichtung der Gesellschaft wird der Geschäftsführer bereits von den Gesellschaftern bestellt. Die Bestellung erfolgt grundsätzlich mit Bestellungsbeschluss durch die Gesellschafterversammlung.