Was ist bei SEPA-Lastschriften zu beachten?
Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
- eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI),
- Name des Kunden (Zahler),
- Bezeichnung der Bank des Kunden (Zahler) und.
- seine Kundenkennung (IBAN).
Ist SEPA Lastschrift Pflicht?
Ein Zwang zum Einzug von Geldern mittels Einzugsverfahren ist gesetzlich nicht möglich. Zudem wird als Druckmittel, damit man dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmt, eine Gebühr berechnet. Wer diese nicht bezahlt, soll sich einen anderen Verein suchen.
Wer stellt SEPA-Mandat aus?
Der Zahlungsempfänger schließt mit seiner Bank einmalig die entsprechende Inkassovereinbarung für SEPA-Lastschriften ab. Der Zahlungspflichtige unterschreibt ein SEPA-Mandat – das erhält er vom Zahlungsempfänger. Dieses Mandat erlaubt dem Zahlungsempfänger eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Wer kann SEPA-Lastschrift einziehen?
Sobald Sie mit Ihrem Kunden ein SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet haben, können Sie zu jeder Zeit SEPA-Zahlungen von ihm einziehen.
Kann man einer Privatperson eine Einzugsermächtigung erteilen?
Du kannst zwischen zwei Arten der SEPA-Lastschrift unterscheiden: SEPA-Basis-Lastschrift: Erteilt eine Privatperson jemandem eine SEPA-Lastschrift, kommt die SEPA-Basis-Lastschrift zum Einsatz. Nach einer Abbuchung hat die Privatperson 8 Wochen Zeit, sich das Geld wieder zurückerstatten zu lassen.
Wie richte ich ein Lastschriftmandat ein?
Diese Bestandteile müssen im SEPA-Lastschriftmandat enthalten sein:
- Bezeichnung des Lastschriftmandats.
- Angaben zum Gläubiger: Name, Adresse, Gläubiger-ID.
- eindeutige Mandatsreferenz.
- Angaben zum Zahlungspflichtigen: Name, Adresse, Kontoverbindung mit IBAN und BIC.
- Zahlungsart (einmalig oder wiederkehrend)
- Mandatstyp.