Was ist beim Fotografieren in der Öffentlichkeit zu beachten?
Beim Fotografieren in der Öffentlichkeit sind rechtlich zwei Aspekte zu beachten: 1. Was darf in der Öffentlichkeit fotografiert werden, also was ist von der sogenannten Panoramafreiheit erfasst? und. 2. Was ist bei Personenfotos zu beachten, also das Recht jeder Person am eigenen Bild.
Wie darf ein Foto oder ein Video veröffentlicht werden?
Ein Foto oder Video, auf dem Sie abgebildet sind, darf nur unter gewissen Voraussetzungen veröffentlicht oder verbreitet werden. Das ist Ihr „Recht am eigenen Bild“. Nach dem „Recht am eigenen Bild“ darf ein Foto oder Video von Ihnen (d.h. ein Abbild) nur unter gewissen Voraussetzungen veröffentlicht oder verbreitet werden.
Ist auf dem Foto eine minderjährige Person zu sehen?
Ist auf dem Foto eine minderjährige Person oder eine Person zu sehen, die beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht entscheidungs- und geschäftsfähig ist, muss der gesetzliche Vertreter die Einwilligung erteilen.
Ist eine Veröffentlichung von Filmen oder fotografieren strafbar?
Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.
Welche Regeln gelten für ungewollte Fotoaufnahmen über eine Person?
Rechtslage: ungewollte, heimliche Fotoaufnahmen über eine Person! Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier! Das Wichtigste in Kürze:
Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?
Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).
Welche Regeln gibt es beim Fotografieren ohne Einwilligung?
Ohne Einwilligung darf grundsätzlich Foto einer Person aufgenommen werde. Nur Ausnahmsweise ist das Fotografieren gegen den Willen erlaubt. Welche Regeln bei ungewollten oder heimlichen Fotos gelten, erfahren Sie hier!