Was ist besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020?
Der Bundesrat hat zugestimmt. Danach steigen die Jahresarbeitsentgeltgrenzen für 2020 auf folgende Werte: allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020: 62.550 € besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020: 56.250 €
Was gehört in die Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Maßgeblich ist das regelmäßige Arbeitsentgelt. Hierzu zählt beispielsweise das laufende Arbeitsentgelt. Auch Bezüge, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens einmal jährlich gezahlt werden (Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld laut Tarifvertrag) und pauschal vergütete Überstunden sind zu berücksichtigen.
Wann greift die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie liegt bei einem jährlichen Arbeitseinkommen von 56.250 Euro (58.050 Euro 2021).
Für wen gilt die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Sie gilt allerdings nur dann, wenn der Arbeitnehmer am 31.12
Was passiert wenn man die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet?
Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) von 64.350 Euro (2021) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.
Was passiert wenn man die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet?
Unterschreitet das regelmäßige JAE die allgemeine oder besondere JAEG im Laufe eines Kalenderjahres nicht nur vorübergehend (zum Beispiel Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit), endet die Versicherungsfreiheit sofort und nicht erst zum Ende des Kalenderjahres.
Wann gilt die besondere versicherungspflichtgrenze?
Die Besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für privat versicherte Arbeitnehmer, die durch die Neuregelungen der Pflichtgrenzen im Jahr 2003 versicherungspflichtig geworden wären.
Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021?
64.350 Euro
Ob sich ein Arbeitnehmer pflichtig oder freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. 2021 beträgt die allgemeine JAEG 64.350 Euro jährlich, die besondere JAEG 58.050 Euro jährlich.