Was ist das AGG fuer ein Gesetz?

Was ist das AGG für ein Gesetz?

Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat der Gesetzgeber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erlassen, das am 18. August 2006 in Kraft getreten ist. Erstmalig entstand dadurch ein Gesetz, was die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Diskriminierung aus diversen Gründen schützen soll.

Was ist das AGG?

„AGG“ ist die Abkürzung für „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“, das umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird. Es ist ein deutsches Bundesgesetz, das 2006 in Kraft trat.

Welche Benachteiligungen sind dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG verboten?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Wen betrifft das AGG?

Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …

Wann ist ein Ungleichbehandlung zulässig?

Darüber hinaus kann eine Ungleichbehandlung erlaubt sein, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Diese im Vergleich zu Deutschen unterschiedliche Behandlung gilt nicht als Diskriminierung, weil diese Ungleichbehandlungen nach Auffassung des Gesetzgebers durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind.

Welche Nachteile hat das AGG?

Der große Run auf Entschädigungen wegen fingierter Diskriminierungen blieb zwar aus, dennoch habe das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) Folgen, die nicht im Sinne der Initiatoren seien: Rechtsunsicherheit und ein hoher Verwaltungsaufwand bei den Unternehmen, aber auch weniger Transparenz für abgelehnte Bewerber.

Welches sind gemäß AGG und je nach den Umständen die Rechte der Beschäftigten?

der Arbeitgeber reagiert nicht auf eine Beschwerde oder die Belästigung oder sexuelle Belästigung erfolgt durch den Arbeitgeber oder Dienstvorgesetzten selbst. Die betroffenen Beschäftigten sind berechtigt, ihre Tätigkeit ohne Verlust des Arbeitsentgelts einzustellen, soweit dies zu ihrem Schutz erforderlich ist.

Welche Fälle von Benachteiligung fallen nicht unter das AGG?

Benachteiligungen sind unter anderem unzulässig in Bezug auf Bedingungen für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und …

Wen schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.

Was ist der Zweck des AGG?

Ziel des Gesetzes ist, Benachtei- ligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Her- kunft, des Geschlechts, der Reli- gion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Welche Benachteiligungen sind verboten?

2 SGB IV § 19a: Bei der Inanspruchnahme von Leistungen, die den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung, der beruflichen Weiterbildung, der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung betreffen, darf niemand aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft.

https://www.youtube.com/watch?v=aHZUw3JbPXU

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben