Was ist das Antragsrecht?
Das Antragsrecht folgt aus der Konzeption der subjektiv-öffentlichen Rechte des einzelnen, vom Staat etwas verlangen oder ihm gegenüber etwas tun zu dürfen. Im Grundbuchrecht wird das Antragsrecht durch den Antragsgrundsatz repräsentiert.
Wie wird das Antragsrecht geregelt?
Das Antragsrecht wird in den Verfassungen, also dem Grundgesetz, den Landesverfassungen und den Kommunalverfassungen sowie den jeweiligen Geschäftsordnungen geregelt wie der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages oder der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesrates.
Ist ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt möglich?
Ein Gerichtsverfahren ohne Anwalt ist überall dort möglich, wo sich aus dem Gesetz kein Anwaltszwang ergibt. Dort, wo ein Rechtsanwalt zwingend vorgesehen ist, können bestimmte Rechtshandlungen auch nur durch diesen vorgenommen werden. Ist dies nicht der Fall, sind diese rechtlich unwirksam und werden vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen .
Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?
Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.
Was ist das parlamentarische Antragsrecht?
Sowohl die Festlegung der Personen oder Institutionen, denen das Antragsrecht zukommt, wie auch das zu beschreitende Verfahren zur Einbringung eines Antrages werden dort geregelt. Eine besondere Form des parlamentarischen Antrages sind der Dringlichkeitsantrag und der Entschließungsantrag .
Was ist ein Antragsrecht im Grundbuchrecht?
Im Grundbuchrecht wird das Antragsrecht durch den Antragsgrundsatz repräsentiert. Das formelle Grundbuchrecht verlangt, dass eine Eintragung im Grundbuch nur durch einen Eintragungsantrag herbeigeführt werden kann ( § 13 Abs. 1 GBO ).