Was ist das deutsche Erbrecht?
Das deutsche Erbrecht ist im Grunde genommen hauptsächlich ein Familienerbrecht. Es beinhaltet das Ehegatten- und das Verwandtenerbrecht. Nach dem Ableben des Erblassers werden die Verwandten gesetzliche Erben nach dem Verwandtschaftsgrad. Der Erblasser kann das Vermögen allerdings auch frei mit einem Testament oder Erbvertrag an Dritte vergeben.
Wie kann ein Bruder oder eine Schwester Erben?
Solange ein Bruder oder eine Schwester als Erben zweiter Ordnung noch leben, können die Neffen und Nichten nicht erben. Andersherum treten die Kinder an die Stelle eines vorher verstorbenen Verwandten. Das nennt sich Eintrittsprinzip. Neben den Verwandten erbt auch der überlebende Ehegatte.
Was ist das gesetzliche Erbrecht der verwandten?
Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich nach dem sogenannten Parentel- oder Ordnungssystem. Danach werden Verwandte je nach Abstammung in Ordnungen aufgeteilt: 1. Ordnung (§ 1924 BGB): Kinder des Erblassers und Enkelkinder. 2. Ordnung (§ 1925 BGB): Eltern des Erblassers, Geschwister und Nichten und Neffen,
Was schließt ein Kind von der Erbfolge aus?
Ein zum Zeitpunkt des Erbfalls lebendes Kind schließt alle durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (also die Enkel, Urenkel) von der Erbfolge aus.
Das deutsche Erbrecht vereint alle Regelungen und Bestimmungen zum Übergang von Rechten und Pflichten bzw. des Nachlasses eines Verstorbenen auf eine andere Person oder auch auf andere Personen, die Erben. Die wichtigsten Begrifflichkeiten sind: Erblasser: das ist der Verstorbene Erbfall: der Tod des Verstorbenen
Was gilt im Erbrecht als gesetzlicher Erbe?
Auch der Ehepartner gilt im Erbrecht als gesetzlicher Erbe. Falls der Dahingeschiedene Kinder hinterließ, so sind diese neben dem überlebenden Ehepartner als Erben berufen. Ehegatte sowie Kinder des Verstorbenen erben dann zu gleichen Teilen, der Ehegatte jedoch mindestens zu einem Viertel.
Warum darf die Ausschlagung vom Erbe geknüpft werden?
Die Ausschlagung vom Erbe darf an keinerlei Bedingung geknüpft werden, beispielsweise weil der Erklärende seinen Anteil einer bestimmten Person zukommen lassen will. Die Erklärung, dass ein Berechtigter sein Erbe ausschlagen will ausschließlich für sein Kind, funktioniert so nicht. Vielmehr erbt dann der Nächste in der gesetzlichen Erbfolge.
Was gilt für Hinterbliebene im Erbrecht?
Wenn Hinterbliebene das Erbe ausschlagen, gilt die Erbfolge der §§ 1924 ff. BGB. Unsere Infografik veranschaulicht die Reihenfolge. Im Erbrecht gilt die Faustformel „ alles oder nichts “. Entweder der Erbberechtigte nimmt das Erbe an und tritt damit rechtlich in die Fußstapfen des Erblassers.
Ist die Unterscheidung von Erbschaft und Nachlass von Bedeutung?
In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB erkennt man, dass der Gesetzgeber meist dann von „Erbschaft“ spricht, wenn er die Rechtsstellung des Erben meint und von „Nachlass“, wenn es um das vererbte Vermögen geht. In der Praxis jedenfalls ist die Unterscheidung von Erbschaft und Nachlass nicht von Bedeutung.
Was ist die Faustregel der Erbschaft?
Als Faustregel gilt jedoch, dass in der Regel alle dinglichen und persönlichen Vermögensrechte und Verbindlichkeiten zur Erbschaft gehören. Das Vermögen und die Verbindlichkeiten des Erblassers gehen kraft Gesetz als ungeteiltes Ganzes auf den oder die Erben über.
Was zählt zu den Grundsätzen des Erbrechts?
Weiterhin zählt zu den Grundsätzen des Erbrechts neben der Testierfreiheit, die Universalsukzession (Gesamtnachfolge). Eine Universalsukzession liegt vor, wenn kraft Gesetzes das gesamte Vermögen eines Verstorbenen unmittelbar auf den oder die Erben übergeht und zwar ohne das Vorhandensein eines Testaments bzw. einer Übertragungsakte.