Was ist das Eigentumsrecht?
Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht ist von zentraler Bedeutung für das alltägliche Leben und die Basis dafür, dass man beispielsweise ein Vermögen aufbauen kann oder das Herrschaftsrecht an einer Sache erwirbt. Als Eigentümer kann man demnach über eine Sache frei verfügen und somit individuell entscheiden, wie man diese verwendet oder ob man die…
Was ist das Eigentumsrecht in der deutschen Gesetzgebung?
In Art. 14 GG setzt sich der deutsche Gesetzgeber mit dem Eigentumsrecht auseinander und definiert, dass das Eigentum ebenso wie das Erbrecht gewährleistet wird. Gleichzeitig wird hierin aber auch verdeutlicht, dass die Gesetzgebung das Eigentumsrecht in seine Schranken weist und den Inhalt vorgibt.
Was ist das Eigentumsrecht für das alltägliche Leben?
Das Eigentumsrecht ist von zentraler Bedeutung für das alltägliche Leben und die Basis dafür, dass man beispielsweise ein Vermögen aufbauen kann oder das Herrschaftsrecht an einer Sache erwirbt.
Was sind die Begriffe Eigentümer und Eigentum?
Oftmals werden die Begriffe Besitz und Eigentum in der Praxis gleichgestellt oder verwechselt. In dem juristischen Bereich sind beide Begriffe jedoch strikt voneinander zu trennen. Ein Besitzer ist eine Person, die grundsätzlich die tatsächliche Sachherrschaft besitzt. Ein Eigentümer hat hingegen die rechtliche Sachherrschaft.
Das Eigentum ist also das dingliche Vollrecht; gegen Eingriffe kann sich der Eigentümer durch die Eigentumsklage (rei vindicatio) und die Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) zur Wehr setzen (§ 366 ABGB).
Wie ist die Übertragung des Eigentums möglich?
Zur Übertragung des Eigentums (rechtlicher Nachteil) benötigt er aber grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Denkbar ist weiterhin eine Anfechtung durch eine Partei und demgemäß die Unwirksamkeit der Einigung nach § 142 Abs. 1.
Warum ist das Eigentum unverletzlich?
Nach Art 5 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 ist „das Eigentum […] unverletzlich. Eine Enteignung kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, die das Gesetz bestimmt.“
Was ist eine Eigenart des Besitzübergangs?
Eine Eigenart des Besitzübergangs ist § 929 S. 1 i.V.m. § 854 Abs. 2: Hier ist der Besitzübergang rechtsgeschäftlicher Art. Hier wird also das Eigentum durch zwei „Einigungen“ übertragen, die Einigung über den Eigentumsübergang ( § 929 S. 1) und die über die Besitzübertragung ( § 854 Abs. 2 ).
Was ist ein Verkauf bei laufendem oder drohendem Rechtsstreit mit dem Mieter?
Ein Verkauf bei laufendem oder drohendem Rechtsstreit mit dem Mieter ist formell und materiellrechtlich äußerst problematisch. Hat der Verkäufer bereits Zahlungs- und Räumungsklage wegen Mietrückständen erhoben, so kann der Erwerber in diesen Rechtsstreit beispielsweise nicht problemlos einsteigen oder diesen übernehmen und fortsetzen.
Welche Ansprüche entstehen aus der Verletzung des Eigentums?
Erst aus der Verletzung des Eigentumsrechts entstehen Ansprüche gegen den (oder die) Verletzer des Eigentums. Die Aufgabe der Ansprüche aus §§ 894, 985, 1004 sowie der in § 924 aufgezählten Vorschriften besteht darin, das Eigentumsrecht und die damit gem. § 903 verbundene Sachherrschaft gegen verschiedene Eingriffe zu verteidigen.