Was ist das Ende der Kinderarbeit?
Das Ende der Kinderarbeit. Es besteht allgemeiner Konsens darüber, dass junge Menschen bei der Arbeit vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen besonders geschützt werden müssen – auch in der Arbeitswelt. Das Jugendarbeitsschutzgesetz wurde am 9. August 1960 verkündet.
Ist Kinderarbeit in der Bundesrepublik Deutschland verboten?
Ferienjob oder Kinderarbeit. In der Bundesrepublik Deutschland ist Kinderarbeit heute generell verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen, die Kindern einen Ferienjob oder eine gewisse Mithilfe zum Beispiel auf dem elterlichen Hof erlaubt – sofern die Beschäftigung nicht zu lange dauert sowie „leicht und für Kinder geeignet ist“,…
Wann war die Kinderarbeit abgeschafft?
1883 war die Kinderarbeit abgeschafft; erst mit 14 Jahren durften Jugendliche im Bergwerk arbeiten. Der Junge links im Foto wirkt für 14 Jahre allerdings sehr schmächtig. Als Maskottchen wird er wohl nicht ins Bild geraten sein, sonst stünde er nicht mutterseelenallein abseits von der übrigen Belegschaft.
Wie hat die Kinderarbeit in Osteuropa angenommen?
Kinderarbeit in Osteuropa. Besonders in Osteuropa hat die Kinderarbeit große Ausmaße angenommen. Seit dem Zusammenbruch der sozialistischen Systeme in Osteuropa sind breite Bevölkerungsschichten verarmt. Armut ist eine der Hauptursachen für Kinderarbeit.
Was ist mit Kinderarbeit verbunden?
Kinderarbeit ist schon immer ein Problem und ist stets verbunden mit Armut in den Familien. Damals betraf es meistens Kinder aus der Unterschicht, besonders Kinder von Sklaven hatten ein sehr beschwerliches Leben.
Was sind die Merkmale der Kinderarbeit?
Gemäß den Dokumenten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) wird Kinderarbeit an folgenden Merkmalen beschrieben. Zu diesen gehört die Fabrikarbeit von zu jungen Kindern, meistens schon im Alter von sechs Jahren. Diese Kinder müssen oft von zwölf bis zu sechzehn Stunden am Tag arbeiten.
Ist die Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen verboten?
Die in Deutschland übliche Unterscheidung zwischen Kindern und Jugendlichen wird in den genannten internationalen Regelungen nicht vorgenommen. In den meisten Ländern ist Kinderarbeit im Sinne von bezahlten Tätigkeiten noch nicht-, bzw. voll schulpflichtiger Kinder auf Grund nationaler Gesetze im Prinzip verboten.