Was ist das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4?
Seit 2010 können Ehepaare zusätzlich eine Kombination aus Steuerklasse IV (4) und IV (4) mit Faktor wählen. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das heißt: Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares.
Wie funktioniert das faktorverfahren?
So funktioniert das Faktorverfahren Die ermittelte Einkommensteuer wird ins Verhältnis gesetzt zur Summe der von beiden Ehepartnern/eingetragenen Lebenspartnern in Steuerklasse IV voraussichtlich zu zahlenden Jahres-Lohnsteuer. Das Ergebnis ist ein Faktor, der stets kleiner als eins ist.
Wann ist das faktorverfahren sinnvoll?
Ziel des Faktorverfahrens ist es, Steuernachzahlungen zu vermeiden und die Nachteile der bisherigen Kombinationen (Steuerklasse 3/5 oder 4/4 ohne Faktor) zu beseitigen. Zugleich soll die Steuerschuld gerecht verteilt werden. Vorteile vom Faktorverfahren haben daher vor allem Paare mit unterschiedlich hohen Einkünften.
Was bedeutet Faktor verfahren?
Faktorverfahren ist als zusätzliche Alternative zu den bestehenden Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V vorgesehen. Gesetzliche Zielsetzung dieser Steuerklassenkombination ist, die hohe Abgabenlast in der Steuerklasse V zu beseitigen.
Was bedeutet Steuerklasse 4 mit Faktor 1?
Für Ehepaare mit gleichem Einkommen Die Standard-Steuerklassenkombination ist 4/4. In diese werdet ihr als Ehepaar nach eurer Heirat automatisch eingeordnet. Verdienen du und dein Partner etwa gleich viel, könnt ihr in der Steuerklasse 4 bleiben. Dort sind die Steuerabzüge wie in der Steuerklasse 1 für Singles.
Wie beantrage ich das faktorverfahren?
Das Faktorverfahren müssen Sie und Ihr Partner gemeinsam beim Finanzamt beantragen. Dazu gibt es das Formular Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten . Die für das Faktorverfahren erforderlichen Angaben machen Sie auf der Rückseite des Formulars. Bisher musste das Faktorverfahren jedes Jahr neu beantragt werden.
Wer berechnet den Faktor bei Steuerklasse 4?
Um den Faktor berechnen zu können, benötigt das Finanzamt die voraussichtliche Einkommenssteuer nach dem Splittingtarif (Y) und die Summe der voraussichtlichen Lohnsteuer (X) beider Ehegatten. Für Letztere wird die Steuerklasse 4 zugrunde gelegt. Für die Berechnung des Faktors muss Y durch X geteilt werden.
Wann sollte man Steuerklasse 4 mit Faktor nehmen?
Seit 2010 könnt ihr die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Diese ist eine gute Wahl, wenn ihr eine genauere, eurem Einkommen entsprechende Verteilung der Lohnsteuerabzüge erzielen wollt. Diese Steuerklasse eignet sich für euch, wenn euer Lohnunterschied nicht stark ausgeprägt ist.