Was ist das finanzkonten-Informationsaustauschgesetz?
Seit 2016 sind meldende deutsche Finanzinstitute verpflichtet, für jedes meldepflichtige Konto die im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz ( FkAustG ) aufgeführten Daten zu erheben. Die von den Finanzinstituten an das BZSt zu meldende Daten sind: Name, Adresse und Steueridentifikationsnummer.
Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch?
Der automatische Informationsaustausch (AIA) sieht vor, dass Banken, Anlagefonds und Versicherungen Finanzinformationen ihrer Kundinnen und Kunden sammeln, sofern diese im Ausland steuerlich ansässig sind. Die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des AIA sind in der Schweiz Anfang 2017 in Kraft getreten.
Wie wird das Finanzamt aufmerksam?
Ihr Finanzamt kann nicht nur durch eigene Auskunftsersuchen oder Kontenabrufe, sondern auch durch Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung durch andere Finanzämter oder der Steuerfahndung auf ihm bisher unbekannte Konten stoßen (§ 194 Abs. 3 AO).
Was wird gemeldet AIA?
Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriften- depots von Steuerpflichtigen aus. Auch die Schweiz beteiligt sich am AIA.
Was wird im AIA gemeldet?
Wie läuft der AIA ab? Banken sowie gewisse kollektive Anlageinstrumente und Versicherungsgesellschaften sammeln Finanzinformationen über Kunden, die steuerlich im Ausland ansässig sind, und übermitteln die Informationen einmal jährlich an die Steuerbehörde ihres Landes.
Hat das Finanzamt Zugriff auf mein Konto?
Diese Frage stellen sich viele Steuerzahler. Die Antwort ist eindeutig: Ja, es hat die Möglichkeiten dazu. Seit 2005 ist es den Finanzbehörden erlaubt, einen Kontenabruf zu starten, wenn beispielsweise ein Steuerpflichtiger keine ausreichenden Angaben über seine Einkommensverhältnisse geben kann oder will.