Was ist das Gnadenrecht?
Seiner Struktur nach ist das Gnadenrecht die Kompetenz, über den staatlichen Strafanspruch in einem Einzelfall zu verfügen. Dagegen betrifft eine Amnestie regelmäßig eine Vielzahl von Personen und erfolgt aufgrund Gesetzes.
Ist die Gnadenbefugnis gesetzlich geregelt?
Im Grundgesetz von 1949 ist die Gnadenbefugnis gesetzlich geregelt ( Art. 60 Abs. 2, 3 GG, § 452 StPO ), ohne dass die Gnadenentscheidung ihre Eigentümlichkeit als nicht justiziables Korrektiv rechtlicher Entscheidungen mit außerrechtlichen Mitteln verloren hätte.
Was ist der Geltungsgrund für die Gnade?
Im säkularen Staat ist der Geltungsgrund für die Gnade, der nicht an ein religiöses Konzept anknüpft, die Menschenwürde, wie sie in Art. 1 Abs. 1 GG verankert ist. 2.5 20. Jahrhundert Das deutsche Wort Gnade leitet sich von althochdeutsch ginada und mittelhochdeutsch genade her.
Was ist die Zuständigkeit eines Gnadenverfahrens?
Die Zuständigkeit eines Gnadenverfahrens richtet sich in der Regel danach, ob ein Bundesgericht (z. B. der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht) oder ein Landesgericht (Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht) in der ersten Instanz entschieden hat. In Berlin heißt das Oberlandesgericht Kammergericht.
Ist der Bundespräsident für die Gnadenentscheidung zuständig?
Anderenfalls – und das ist die Regel – ist grundsätzlich eine Landesbehörde, in Berlin die Senatsverwaltung für Justiz, zuständig. Sollte ein Oberlandesgericht in Ausübung von Gerichtsbarkeit des Bundes erstinstanzlich entschieden haben, ist hiervon abweichend wieder der Bundespräsident für die Gnadenentscheidung zuständig.
Wie kann ein Gnadengesuch eingereicht werden?
Mai 2009 (GnO) geregelt. Nach § 3 GnO muss das Gnadengesuch schriftlich bei der Vollstreckungsbehörde (regelmäßig die Staatsanwaltschaft) oder der Senatsverwaltung für Justiz eingereicht werden. Ein Gnadengesuch kann unmittelbar durch den Betroffenen gestellt werden. Aber auch Dritte können ein Gnadengesuch einreichen.