Was ist das Grundrecht auf Petition?
Grundrecht auf Petition. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden (Petitionen) an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung, insbesondere also auch an den Deutschen Bundestag, zu wenden.
Was sind Einschränkungen im Petitionsrecht?
Das bedeutet, dass selbst Minderjährige als auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz in Deutschland eine Petition starten dürfen. Gibt es Einschränkungen im Petitionsrecht? von Chrzanowski: Nein, weder was Alter noch Staatsangehörigkeit betrifft.
Was ist eine Unterschrift für eine Petition?
Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (lateinisch petitio Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.
Was ist das Petitionsrecht in Deutschland?
In Deutschland ist das Petitionsrecht als Grundrecht in Art. 17 Grundgesetz (GG) festgeschrieben: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“. – Art. 17 GG.
Was ist das Petitionsrecht in der Bundesverfassung?
In der Bundesverfassung wird das Petitionsrecht in Art. 33 garantiert. Die Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden werden damit verpflichtet, von einer an sie gerichteten Petition Kenntnis zu nehmen. Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Beantwortung einer Petition besteht zwar nicht.
Wie unterscheidet man sich von Petitionen?
Von den Petitionen unterscheidet man dagegen formelle Anträge, mit denen man eine staatliche Genehmigung erhält. Diese sind dem verwaltungsrechtlichen Handeln zugewiesen, da insoweit auch ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktion – Erteilung der Genehmigung oder Ablehnung des Antrags – besteht.
Welche Rechte verleiht eine zulässige Petition?
17 GG verleiht demjenigen, der eine zulässige Petition einreicht, ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Petenten zum mindesten die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.‘.