Was ist das Handelsrecht?
Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Dr. Dr. Jörg Berwanger STEAG New Energies GmbH, Saarbrücken
Wie werden die allgemeinen Handelsgerichte in den Bundesländern tätig?
In den übrigen Bundesländern werden die allgemeinen Landesgerichte „als Handelsgerichte“ (durch die Handelssenate der Landesgerichte) bzw. die allgemeinen Bezirksgerichte „in Handelssachen“ tätig.
Was sind die Vorschriften des Handelsrechts?
Die Vorschriften des Handelsrechts betreffen im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, die wettbewerbsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmern. Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis. Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online. zuletzt besuchte Definitionen…
Welche öffentlich-rechtlichen Normen gelten für das Handelsrecht?
Öffentlich-rechtliche Normen: Dies gilt für den Kaufmannsbegriff, das Handelsregisterrecht, die kaufmännische Buchführungspflicht, das Firmen- und Wettbewerbsrecht, das Privatversicherungs-, Bank- und Börsenrecht, das Aktienrecht und viele weitere Gebiete. Der Schwerpunkt des Handelsrechts liegt beim Privatrecht.
Beim Handelsrecht handelt es um ein besonderes Privatrecht. Das Handelsrecht und das Gesellschaftsrecht bilden gemeinsam die Rechtsgrundlage für Kaufleute. Als Kaufleute, als Kaufmann bzw.
Was ist der Jahresabschluss im Handelsrecht?
Der Jahresabschluss, sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht, setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen. Der, der für die meisten Fragen sorgt und Unklarheiten schafft, ist zweifellos der der Abschreibungen. Als betriebliche Aufwendungen gelten im Handelsrecht die Ausgaben eines Betriebs.
Wie befasst sich das Gesellschaftsrecht mit dem Handelsrecht?
Daher ist das Gesellschaftsrecht auch immer im gleichen Atemzug mit dem Handelsrecht zu nennen. Schließlich befasst dieses sich nicht etwa mit der Gesellschaft an sich, sondern mit Bestimmungen zu diversen Personenvereinigungen im Privatrecht. Mit dem Handelsrecht werden Bedürfnisse des Handelsverkehrs befriedigt.
Wie steht das Handelsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch?
Das Handelsrecht steht als „Sonderprivatrecht der Kaufleute“ nicht in sich abgeschlossen neben dem Bürgerlichen Recht, sondern ergänzt und modifiziert dessen Vorschriften, insbesondere die des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gegenüber dem Handelsgesetzbuch wird dieses nach Art. 2 Abs. 1 EGHGB daher nur subsidiär angewendet.
Was ist das Handelsrecht für Kaufleute?
Einfach erklärt: Das Handelsrecht erweitert für Kaufleute das Bürgerliche Gesetzbuch im Sinne des Privatrechts. Im Vordergrund des Handelsrechts steht die Befriedigung der Bedürfnisse des Handelsverkehrs. Im Handelsregister stehen Unternehmen, die vom Handelsrecht betroffen sind.
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsrecht ist ein Sonderprivatrecht der Kaufleute, das ihre Geschäftstätigkeit regelt. Genauere Informationen sind hier zu finden. Was steht im Handelsregister? Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle Personen, die vom Handelsrecht betroffen sind, eingetragen sind.
Das Handelsrecht überschneidet sich mit einigen Rechtsgebieten, wie beispielsweise dem Gesellschaftsrecht, dem Seehandelsrecht, dem Wertpapierrecht sowie dem Bank- und Börsenrecht. Ein Kaufmann ist eine Person, die ein Handelsgewerbe betreibt, wie in § 1 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt ist.
Wie ist das Handelsrecht geregelt?
Es existieren insgesamt sechs verschiedene Kaufmannsarten. Das Handelsrecht ist vorrangig im Handelsgesetzbuch – kurz HGB – geregelt, das insgesamt fünf Bücher umfasst. Außerdem finden auch die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches – kurz BGB – Anwendung.
Welche Rechtsquellen sind im Handelsrecht zu finden?
Das Handelsrecht bezieht sich also auf diverse Rechtsquellen. Handelsrechtliche Vorschriften sind auch zu finden im Börsengesetz in § 52 BörsG, der Zivilprozessordnung in den § 29 Absatz 2, 38 Absatz 1 und § 1031 ZPO. Weiter sind zu nennen der Handelsbrauch nach § 346 HGB des Handelsgesetzbuches sowie das Gewohnheitsrecht.