Was ist das Konzept der statistischen Diskriminierung?

Was ist das Konzept der statistischen Diskriminierung?

Das Konzept der statistischen Diskriminierung [9] bietet eine Erklärung für solche Formen von Diskriminierung, die auch dann entstehen, wenn jeweilige Entscheider auf dem Arbeitsmarkt oder auf dem Wohnungsmarkt für sich beanspruchen, keine Vorurteile zu haben und niemanden diskriminieren zu wollen.

Was sind Formen der Diskriminierung?

Diskriminierung umfasst mehr als Formen des direkten und absichtsvollen Sprechens und Handelns von Einzelnen oder Gruppen. Einige zentrale Einsichten und Konzepte, die für ein weitergehendes Verständnis von Formen der Diskriminierung als soziales Phänomen von Bedeutung sind, können zunächst wie folgt knapp zusammengefasst werden:

Ist das Verständnis von Diskriminierung unzureichend?

In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist jedoch gezeigt worden, dass ein Verständnis von Diskriminierung als Folge von Eigenschaftszuschreibungen und negativen Einstellungen gegenüber Gruppen, die zu abwertenden Äußerungen und benachteiligenden Handlungen führen, unzureichend ist.

Wer hat Anspruch auf Schadenersatz bei diskriminierungsfreier Auswahl?

Auch wenn Stellen­werber­Innen den Job bei diskriminierungsfreier Auswahl nicht erhalten hätten, haben sie Anspruch auf Schadenersatz (höchstens € 500), wenn sie beim Bewerbungsverfahren dis­kri­miniert wurden. Die Frist zur Geltendmachung bei Gericht oder Gleichbehandlungskommission beträgt 6 Monate nach Ablehnung der Bewerbung.

Welche Bereiche sind von Diskriminierung geprägt?

Ein großer Bereich, der von Diskriminierung geprägt ist, ist die Arbeitswelt. Nicht nur am Arbeitsplatz durch Kollegen oder sogar den Chef kann Diskriminierung stattfinden, sondern auch und oft im Vorfeld zur Arbeitsaufnahme, namentlich im Bewerbungsverfahren, kann es zu Benachteiligungen kommen.

Wie kann eine Diskriminierung stattfinden?

Nicht nur am Arbeitsplatz durch Kollegen oder sogar den Chef kann Diskriminierung stattfinden, sondern auch und oft im Vorfeld zur Arbeitsaufnahme, namentlich im Bewerbungsverfahren, kann es zu Benachteiligungen kommen. Bereits entscheidend für die Rechtmäßigkeit eines Bewerbungsverfahrens ist die Formulierung der Stellenausschreibung.

Warum beruht die Diskriminierung auf Vorurteilen?

Diskriminierung beruht meist auf Vorurteilen. Vorurteile sind Annahmen, die man von einer bestimmten Menschengruppe hat, meist sogar ohne die Menschen zu kennen. Dass Menschen Vorurteile haben ist ganz normal. Es ist aber wichtig zu wissen, dass diese ganz oft nicht stimmen und schon gar nicht für eine ganze Gruppe.

Was sind die wichtigsten deutschen Gesetze gegen Diskriminierung?

Gesetze zum Schutz gegen Diskriminierung. Eines der wichtigsten deutschen Gesetze gegen Diskriminierung ist das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzt“ (AGG). Das Gesetz ist am 18. August 2006 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen oder kulturellen Herkunft,…

Welche Personen sind geschützt vor Diskriminierung?

Personen, die aufgrund eines Naheverhältnisses zu einer Person, die ein geschütztes Merkmal aufweist, benachteiligt werden, sind ebenso vor Diskriminierung geschützt: Beispiel: Eine Frau wird aufgrund der ethnischen Herkunft ihres Mannes benachteiligt. Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren.

Warum liegt eine unmittelbare Diskriminierung vor?

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Herkunft eine weniger günstige Behandlung erfährt als andere Personen, die dieselben Tätigkeiten ausüben.

Was ist die Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses?

Verboten ist Diskriminierung insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses bei der Festsetzung des Entgelts bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen bei den sonstigen Arbeitsbedingungen

Was ist die Diskriminierung von verboten?

Verboten ist Diskriminierung insbesondere. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. bei der Festsetzung des Entgelts. bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen. bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung. beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen. bei den sonstigen Arbeitsbedingungen.

Wie können sie sich gegen Diskriminierungen wehren?

Es gibt verschiedene Wege, sich gegen Diskriminierungen im Arbeitsleben zu wehren. Wenn Sie zunächst Rat brauchen: Fragen Sie bei Ihrer Ar­beit­er­kammer oder Fachgewerkschaft nach. Wenn es zum Rechtsstreit kommt: Sie können beim Arbeits- und Sozialgericht klagen.

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