Was ist das Lohnausfallprinzip?
Das Lohnausfallprinzip besagt, dass der Arbeitgeber die Vergütung zu zahlen hat, die der Arbeitnehmer erzielt hätte, wenn er weitergearbeitet hätte.
Was versteht man unter Lohnfortzahlung?
Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall bedeutet, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer bei Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber weiterhin ihr volles Gehalt gezahlt bekommen. Dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen für jede neue Erkrankung.
Was gehört zur Entgeltfortzahlung?
Für die Entgeltfortzahlung gilt das Entgeltausfallprinzip: Der Arbeitgeber zahlt während der Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers für längstens sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter, das der Beschäftigte in dieser Zeit erzielt hätte, wenn er arbeitsfähig geblieben wäre.
Was ist das Referenzprinzip?
praktischere Vorverdienstprinzip (Referenzprinzip) vereinbart werden, wonach der Durchschnittsverdienst vor der Krankheit maßgebend ist. Wie beim normalen Arbeitsentgelt müssen bei der Entgeltfortzahlung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden (Bruttoanspruch).
Was zählt als Krankheitstag?
Der Tag zählt als gearbeitet. Der erste Krankheitstag ist der Tag danach – ab hier sollte dann die Krankmeldung gelten. Bei Schichtarbeit mit geplanten Zusatzschichten oder längeren Schichten müssen diese ebenfalls dem Zeitkonto gutgeschrieben werden.
Wie zählt man Entgeltfortzahlung?
Erfolgt die Berechnung nach durchschnittlichen Kalendertagen (30 Tage), so ist der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgeltes (1/30 des Monatsbetrages) mit der Anzahl der krankheitsbedingt ausgefallenen Kalendertage zu multiplizieren.
Was bedeutet keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Bei Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Vergütung gehabt hätte. Die Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall sein. Ist das nicht der Fall, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Für wen gilt die Entgeltfortzahlung?
(2) Arbeitnehmer in Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten. (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Was steht im entgeltfortzahlungsgesetz?
Im § 3 EFZG steht dazu: (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.