Was ist das Mindestalter für Alkohol in der Schweiz?
Mindestalter für Alkohol in der Schweiz. Alkoholische Getränke dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Leichte Getränke unter 15 Vol.% dürfen aber einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Für starke Getränke wie Spirituosen sowie für alkoholische Süßgetränke („Alkopops“) gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren.
Was sind die Altersgrenzen für Alkohol in Deutschland?
Altersgrenzen für Alkohol in Deutschland. Leichte Getränke wie Bier und Wein sind ab 16 Jahren erlaubt. Der Konsum von Mixgetränke mit Spirituosen sowie Spirituosen (also stark alkoholische Getränke) ist ab einen Alter von 18 Jahren legal.
Welche Bundesländer erlauben den Konsum von alkoholischen Getränken?
Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg erlauben den Konsum ab einem Alter von 16 Jahren. Dabei wird nicht zwischen hoch- und niederprozentigen Getränken unterschieden. In den übrigen österreichischen Bundesländern ist der Konsum von sogenannten leichten alkoholischen Getränken wie Bier und Wein ab einem Alter von 16 Jahren gestattet.
Was sind die Altersgrenzen für alkoholische Getränke in Deutschland?
Altersgrenzen für Alkohol in Deutschland. Leichte Getränke wie Bier und Wein sind ab 16 Jahren erlaubt. Der Konsum von Mixgetränke mit Spirituosen sowie Spirituosen (also stark alkoholische Getränke) ist ab einen Alter von 18 Jahren legal. Die Altersgrenzen für leichte Getränke ändern sich, wenn die Jugendlichen von Personensorgeberechtigten,…
Was gilt für alkoholische Getränke und Spirituosen?
Für starke Getränke wie Spirituosen sowie für alkoholische Süßgetränke („Alkopops“) gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Zu den nationalen Bestimmungen können noch weitergehende kantonale Regelungen im Rahmen der Gastgewerbegesetze hinzukommen. Achten Sie beim Fortgehen auch auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bezüglich der Ausgehzeiten.
Wie wird die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol gewertet?
Bis zu einem Promillewert von 1,09 wird die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol als Ordnungswidrigkeit gewertet und gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert. Dieser sieht hierfür mindestens ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot vor.