Was ist das neue Urheberrecht?
Das neue Gesetz mit dem etwas sperrigen Namen „Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz“ – kurz UrhDaG soll das leisten. „Es wurden sowohl Belange der Urheber berücksichtigt, im Gesetzgebungsprozess, als auch Belange der Nutzer, als auch Belange der Plattformen.
Warum das neue Urheberrecht alle angeht?
Beim Urheberrecht geht es nur am Rande um die Rechte der Urheber. Vor allem geht es um die Interessen der Verwerter und großen Plattformen. Kurzum: Es geht um sehr viel Geld. Ihre Idealvorstellungen liegen weit auseinander: Die Verwerter wollen für jede Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks Geld sehen.
Wann kommt das neue Urheberrecht?
Am 7. Juni 2021 ist das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in Kraft getreten. Damit kommt ein Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss, dass in den letzten Jahren für erhebliche politische und mediale Aufmerksamkeit sorgte.
Wann tritt Urheberrechtsreform in Kraft?
Die Reform zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes ist nun in Kraft treten, das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz tritt etwas später zum 1. August 2021 in Kraft.
Was bedeutet der Begriff Urheberrecht Was versteht man darunter?
Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/der Urheber das alleinige Recht hat, ihr/sein Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen.
Wann Upload-Filter?
Lange wurde diskutiert und gekämpft, doch am Ende wurde Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform im Juni ein deutsches Gesetz gegossen. Doch erst jetzt, am 01. August 2021, trat die Regelung zu den Uploadfiltern in Kraft. August 2021 wurde es wirklich ernst, denn seitdem gilt die Regelung zu den Upload–Filtern.
Wann wurde Artikel 13 beschlossen?
Artikel 13 wurde durchgesetzt – was das für die Zukunft des Internets bedeutet. Am 26. März 2019 hat das EU Parlament mit 348 JA-Stimmen, 274 NEIN-Stimmen und 36 Enthaltungen die Urheberrechtsreform – und somit das Inkrafttreten von Artikel 13 – beschlossen.
Wann kommen die Uploadfilter?
Viele Netzaktivisten warnten eindringlich vor ihnen, nun werden sie aber doch Gesetz: Ab dem 1. August müssen Internet-Plattformen de facto Upload-Filter einrichten. Es gibt in Deutschland allerdings Ausnahmen.
Wann tritt Artikel 17 in Kraft?
Zum 1. August tritt das Urheberrecht-Diensteanbieter-Gesetz in Kraft, das Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht umsetzt.
Wann wird Artikel 13 in Kraft gesetzt?
Am Sonntag, dem 1. August, tritt das deutsche Uploadfilter-Gesetz in Kraft. Offizieller Name: Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz oder kurz: UrhDaG. Das UrhDaG ist die deutsche Version von Artikel 17, ehemals Artikel 13, der EU-Richtlinie 2019/790.
Wie ist das Urheberrecht zulässig?
Das Urheberrecht besteht aus sich heraus und folgt aus den verfassungsrechtlichen Grundrechten des garantierten Eigentums, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Kunstfreiheit. Gewisse Einschränkungen sind lediglich im Rahmen von Arbeits- und Dienstverhältnissen zulässig. Außerdem gilt das Urheberrecht nicht unbefristet.
Was schützt das Urheberrecht?
Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken. Dies betrifft vor allem die Verwertung, die Vergütung und das Verbot der Nutzung durch Dritte. Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die wesentliche Rechtsgrundlage, daneben sind das Wahrnehmungsgesetz und Verlagsgesetz von Bedeutung.
Welche Urheberpersönlichkeitsrechte hat der Urheber?
Auch die Art der Nennung zu bestimmen, also ob der bürgerliche oder der Künstlername verwendet werden soll, obliegt laut § 13 UrhG dem Erschaffer. Das dritte und letzte der Urheberpersönlichkeitsrechte definiert das Recht des Urhebers, eine Entstellung oder Beeinträchtigung zu unterbinden.
Was ist das Urheberrechtsgesetz?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die wesentliche Rechtsgrundlage, daneben sind das Wahrnehmungsgesetz und Verlagsgesetz von Bedeutung. Das Urheberrecht ist Teil des Privatrechts und bildet auf kulturellem Gebiet das Gegenstück zum gewerblichen Schutzrecht, insbesondere zum Patent- und Markenrecht.