Was ist das PSD2 Verfahren?
Die „Payment Services Directive 2“ (kurz „PSD2“) ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission im Zahlungsdiensterecht. Sie schafft europaweit einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr und tritt am 14. September 2019 in Kraft.
Was ist ein Drittdienstleister?
Unter den Drittdienstleistern werden solche Unternehmen verstanden, die zwar dazu beitragen, Zahlungsdienste zu leisten, jedoch nicht das Zahlungskonto des Anlegers führen und nicht in den Besitz der Transaktionen kommen.
Wer kann auf mein Konto zugreifen?
Unter Voraussetzungen haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen. Auch ein neugieriger Amtsmitarbeiter kann nicht mal eben Konten seines Nachbarn durchforsten. Privatpersonen können keine Anträge stellen.
Was bedeutet Banking über Drittanbieter?
Dies bedeutet, dass Sie sich z.B. beim Einkauf im Internet nicht extra in das Onlinebanking Ihrer Bank einloggen müssen, sondern die Überweisung über einen auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsauslösedienst beauftragen können. Kontoinformationsdienste dienen zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten.
Wie funktioniert ein photoTAN Generator?
Mit dem photoTAN-Generator bestätigen Sie Log-ins in Ihr Internetbanking und geben Aufträge frei. Dazu wird eine Farbgrafik auf dem Bildschirm angezeigt, die Sie mit dem Gerät scannen. Sie erscheint im Internetbanking und erzeugt beim Scannen im Display des Generators einen Zahlencode.
Warum muss ich mein Online Banking mit einer TAN bestätigen?
Die seit dem 14. September 2019 geltende Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) schreibt vor, dass auch beim Login ins Online-Banking spätestens nach 90 Tagen eine TAN-Eingabe erfolgen muss. Durch die Abfrage des zusätzlichen Legitimationsmerkmals wird die Sicherheit des Online-Bankings weiter verbessert.
Wie kann ein Fremder Zugriff auf ein Bankkonto haben?
Wenn Sie sich nun Sorgen machen, dass anhand Ihrer IBAN jemand auf Ihr Konto zugreifen und Geld abbuchen kann, ist diese Angst unberechtigt. Die Kontodaten allein reichen nicht aus, damit sich jemand beispielsweise in Ihr Bankkonto einloggen kann. Es ist unvermeidbar, die IBAN mit fremden Personen zu teilen.