FAQ

Was ist das Recht am eigenen Namen?

Was ist das Recht am eigenen Namen?

Das Recht am eigenen Namen schützt betroffene Personen, aber auch Vereine und Firmen vor dem unbefugten Gebrauch des Namens durch Dritte. Derjenige, dessen Namensrecht verletzt wird, kann von dem Schädiger Unterlassen einfordern. Ist dem Verletzten gar ein Schaden entstanden oder…

Was ist mit dem „bürgerlichen Namen“ gleichgestellt?

Rechtlich dem „bürgerlichen Namen“ gleichgestellt sind nur im Ausweis eingetragene Künstlernamen. Insbesondere auf Plattformen, wie zum Beispiel XING oder StudiVZ ist das Anlegen von Accounts (oder „Profilen“) unter dem Namen von Kollegen oder Kommilitonen zu einer problematischen Angelegenheit für die betroffenen Personen geworden.

Wie wird das Namensrecht geschützt?

Das Namensrecht wird nur geschützt, wenn durch die Verletzung berechtigte Interessen des Namensträgers verletzt werden. Handelt es sich um einen Personennamen, so ist bei einer unbefugten Verletzungen des Namensrecht grundsätzlich von einem schutzwürdigen Interesse des Namensträgers auszugehen, da insoweit auch idelle Interessen geschützt werden.

Was schützt die Namensträger vor einer Namensverwendung?

Das Namensrecht schützt die Namensträger vor einem mit einer Verwechslungsgefahr einhergehenden, unbefugten Namensverwendung. Geschützt sind nicht nur Personen, sondern auch Firmen. Betroffenen stehen umfassende Beseitigungsansprüche, Unterlassungsansprüche und wohlmöglich auch Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger zu.

Ist eine Namensverletzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung?

Oftmals ist dies dann der Fall, wenn Kunden durch falsche Namensverwendung „abgefischt“ wurden. Geht die Namensverletzung mit einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung einher, so kann auch eine immaterielelle Entschädigung (oft Schmerzensgeld genannt) verlangt werden.

Das Recht am eigenen Namen schützt betroffene Personen, aber auch Vereine und Firmen vor dem unbefugten Gebrauch des Namens durch Dritte. Derjenige, dessen Namensrecht verletzt wird, kann von dem Schädiger Unterlassen einfordern.

Ist die rückabänderung der Vornamen möglich?

Die Rückabänderung des Vornamens ist grundsätzlich nicht möglich, wenn die ursprüngliche Änderung der Schreibweise erfolgte, um Schwierigkeiten bei der Schreibweise und der Aussprache vorzubeugen.

Wie kann man zukünftige namensbeeinträchtigungen unterhalten?

● Unterlassen zukünftiger Namensbeeinträchtigungen durch Erstellung weitere Fake-Accounts: Daneben kann der Namensträger einfordern, dass das Namensrecht in Zukunft nicht mehr verletzt wird. Der Inhaber des Fakeprofils muss sich also strafbewehrt verpflichten, in Zukunft keinen derartig gefälschten Account mehr zu unterhalten.

Was kann man als Namensträger verlangen?

Sie können als Namensträger sowohl vom Inhaber des Fakeprofils, als auch von dem Betreiber der Plattform (Instagram, Facebook, Twitter, co.) verlangen, dass der Fake-Account gelöscht wird. Daneben kann der Namensträger einfordern, dass das Namensrecht in Zukunft nicht mehr verletzt wird.

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