Was ist das Recht auf Leben?

Was ist das Recht auf Leben?

Recht auf Leben (Art. 85 B-VG, Art. 2 EMRK, 6. ZPEMRK) Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden (Art. 3 EMRK) Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens (Art. 4 Abs. 1 StGG; Art. 2 Abs. 1 4. ZPEMRK)

Welche Nutzungsrechte hat der Lizenzinhaber?

Ein Beispiel für einfache Nutzungsrechte ist etwa das Nutzungsrecht an Standardsoftware. Hierbei hat der Lizenzinhaber die mit dem Urheber vertraglich abgestimmte und gekaufte Erlaubnis, die Software in dem im Vertrag geregelten Umfang zu nutzen.

Was ist das Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander?

Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (Art. I BVG zur Durchführung des internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung) Recht auf Leben (Art. 85 B-VG, Art. 2 EMRK, 6. ZPEMRK)

Ist eine Befugnis zur Veräußerung der Sache oder des Rechts abzugrenzen?

Eine Befugnis zur Veräußerung der Sache bzw. des Rechts besteht hingegen gerade nicht. Dementsprechend ist das Nutzungsrecht vom Verwertungsrecht abzugrenzen. Nutzungsrechte finden sich etwa im allgemeinen Zivilrecht und im Urheberrecht.

Wie ist das besondere Verwaltungsrecht geregelt?

Das besondere Verwaltungsrecht ist – abhängig von der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen – sowohl durch Bundes- als auch durch Landesgesetze geregelt. Landesrecht ist dabei vorzugsweise im Gefahrenabwehr- und Kommunalrecht anzutreffen, während das Umweltrecht,…

Was ist das Recht auf persönliche Freiheit?

Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden (Art. 3 EMRK) Recht auf persönliche Freiheit (BVG persönliche Freiheit; Art. 5 EMRK) Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit Art. 4 EMRK; Art. 7 StGG) Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens (Art. 4

Ist öffentliches und privates Recht abgrenzbar?

Öffentliches und privates Recht ist nicht immer klar abgrenzbar und nicht auf bestimmte Rechtsgebiete und Gesetze beschränkt. So ist z. B. die Regelung einer Erbschaftsstreitigkeit im privaten Recht festgehalten (Bürgerliches Gesetzbuch), aber der Ablauf des Verfahrens (Prozessrecht) ist Teil des öffentlichen Rechts.

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