Was ist das Recht auf Schutz für Jungen und Mädchen?
Recht auf Schutz. Das Alter und die Abhängigkeit von familiären oder anderen Gemeinschaften machen Jungen und Mädchen besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen. Sie benötigen daher einen besonderen Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit, Mißbrauch und sexueller Ausbeutung, häuslicher Gewalt, bewaffneten Konflikte und Naturkatastrophen.
Wie geht der Kinderschutz bei uns an?
Kinderschutz geht alle an, und bei allen Aktivitäten unserer Mitglieder steht das Wohl des Kindes über allen anderen Interessen und Aufträgen. Der §8a des SGB besagt, dass sich strafbar macht, wer eine Kindeswohlgefährdung mitbekommt und nicht aktiv wird.
Wie sind Jungen und Mädchen besonders geschützt gegenüber Rechtsverletzungen?
Das Alter und die Abhängigkeit von familiären oder anderen Gemeinschaften machen Jungen und Mädchen besonders schutzlos gegenüber Rechtsverletzungen. Sie benötigen daher einen besonderen Schutz vor ausbeuterischer Kinderarbeit, Mißbrauch und sexueller Ausbeutung, häuslicher Gewalt, bewaffneten Konflikte und Naturkatastrophen.
Welche Kinder haben das Recht auf Schutz vor Drogen?
Artikel 30: Jedes Kind hat das Recht auf die eigene Kultur, Sprache und Religion. Artikel 16: Jedes Kind hat das Recht auf den Schutz seines Privatlebens. Artikel 33: Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Drogen. Diskriminierungsverbot: Ohne Ausnahmen!
Was sind die Rechtsgrundlagen im Kinderschutz?
Rechtsgrundlagen im Kinderschutz 89 § 1663 BGB – Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung § 1666 BGB – Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 8a SGB VIII – Der Schutzauftrag von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe § 4 KKG – Der Schutzauftrag anderer Fachkräfte § 8b SGB VIII – Das Recht auf fachliche Beratung
Welche Gewaltdelikte gibt es bei Kindern und Jugendlichen?
Gewalt liegt immer dann vor, wenn eine Person an Körper oder Seele verletzt bzw. wenn eine Sache beschädigt wird. In diesem Sinne sind typische Gewaltdelikte von und an älteren Kindern und Jugendlichen – in der Sprache des Strafrechts – Körperverletzungen, Bedrohungen, Nötigungen, Erpressungen und Raubdelikte, aber auch Beleidigungen.