Was ist das Verlassenschaftsverfahren in Österreich?
Das Verlassenschaftsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren im österreichischen Erbrecht, das der Feststellung des Vermögensstandes der Verlassenschaft und der Übereignung an den Erben dient. Anders als in Deutschland nach § 1922 BGB geht in Österreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf den oder die Erben über.
Was ist die eigentliche Verlassenschaftsabhandlung?
Danach folgt die eigentliche Verlassenschaftsabhandlung. Die Erben werden aufgefordert eine Erbantrittserklärung abzugeben (d. h. zu erklären, ob und wie sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen wollen) und ihr Erbrecht auszuweisen (indem sie angeben, ob sie sich auf die gesetzliche Erbfolge, auf ein Testament oder Erbvertrag stützen).
Wie kann ich das Verlassenschaftsverfahren abkürzen?
Abhängig von der Situation darf der Notar das Verlassenschaftsverfahren abkürzen. Das ist möglich, wenn es keinen Antrag auf Fortsetzung gibt. In diesem Fall endet das Verlassenschaftsverfahren durch einen entsprechenden Beschluss, sodass keine zusätzlichen Termine beim Gerichtskommissär nötig sind.
Wie wird das Verlassenschaftsverfahren beendet?
Das Verlassenschaftsverfahren wird durch den sogenannten Einantwortungsbeschluss beendet. Dieser gerichtliche Beschluss wird den Erben vom Verlassenschaftsgericht zugeschickt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbe ist.
Das Verlassenschaftsverfahren ist in Österreich ein gerichtliches Verfahren im Erbrecht. Es dient der Feststellung des Vermögens der Verlassenschaft und der Übereignung an die Erben. Im Gegensatz zu Deutschland geht in Österreich die Erbschaft nicht kraft Gesetzes auf die Erben über.
Welche Abfertigungsansprüche sind Teil der Verlassenschaft?
Abfertigungsansprüche können Teil der Verlassenschaft mit einer Sonderregelung für gesetzliche Erben werden, denen der Verstorbene zu Unterhalt verpflichtet war. Diese erhalten die Hälfte des Wertes auf den ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ablebens Anspruch hätte.
Warum sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen und eine Unterlassung verlangen?
Daher sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen und eine Unterlassung verlangen. «Auch ein gerichtliches Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kann innerhalb weniger Tage- wenn nötig auch schneller- abgeschlossen sein.» Dann müsse der Autor oder der Seitenbetreiber entsprechende Einträge entfernen.
Wie fällt die Pensionsansprüche in die Verlassenschaft?
Die Abfertigung fällt in den meisten Fällen jedoch nicht in die Verlassenschaft. Pensionsansprüche werden als Ansprüche ebenfalls direkt an die Hinterbliebenen übertragen. Die Witwerpension wird auf Antrag übertragen auf den Witwer oder den geschiedenen, unterhaltsberechtigten Ehegatten.