Was ist das Verrechnungskonto?
Verrechnungskonto: Was ist das eigentlich? Bei einem Verrechnungskonto handelt es sich um ein reines Hilfskonto. Es dient ausschließlich dafür, Verbuchungen besser und übersichtlicher zu organisieren. Daher wird es in Verbindung mit einem anderen Konto angelegt.
Was bringt ein Verrechnungskonto?
Ein Verrechnungskonto ist kein reales Bankkonto, sondern ein Hilfskonto in der Buchhaltung. Es dient dazu, das Verbuchen von Geschäftsvorgängen zu vereinfachen und Zahlungsströme in einem Unternehmen nachvollziehbar zu machen. Vorhandene Zahlungsströme werden gegeneinander gebucht, also verrechnet.
Wie funktioniert ein Tagesgeldkonto Beispiel?
Ein Tagesgeldkonto ist das Konto, auf dem Sie Ihr Geld einzahlen. Das Konto kann nicht wie ein Girokonto geführt werden, so sind zum Beispiel keine Überweisungen oder Daueraufträge möglich. Dafür ist das Tagesgeldkonto kostenlos. Die Zinsen werden je nach Anbieter jährlich, vierteljährlich oder monatlich ausgezahlt.
Was ist ein Anlagekonto?
Was ist ein Anlagekonto? Ein Anlagekonto ist ein Konto, das für Geldanlagen wie Tagesgeld oder Festgeld benötigt wird. Für jedes Tages- oder Festgeldangebot bei WeltSparen wird ein Anlagekonto bei der entsprechenden Partnerbank eröffnet und geführt.
Wie werden die Zinsen und Erträge auf das Anlagekonto gutgeschrieben?
Je nach Anlagekonto werden die Zinsen und Erträge, die auf das angelegte Geld oder die Wertpapiere, auch direkt auf dieses Anlagekonto gutgeschrieben oder auf das bereits oben erwähnte Referenzkonto oder auf das Verrechnungskonto gebucht.
Wie kann ich ein Anlagekonto eröffnen?
Um ein Anlagekonto zu eröffnen, registrieren Sie sich zunächst auf www.weltsparen.de. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Video. Anschließend müssen Sie Ihre Identität bestätigen. Das ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für Finanzinstitute und andere regulierte Unternehmen wie WeltSparen notwendig.
Welche Maßnahmen führen zur Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos?
Folgende Maßnahmen führen zu einer Erhöhung des steuerlichen Einlagekontos: Agios, die bei Ausgabe neuer Anteile zu leisten sind (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Nachschüsse von GmbH-Gesellschaftern und sonstige Gesellschafterleistungen, die unmittelbar in die Rücklagen (→ Rücklage) eingestellt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB),