Was ist das Visumverfahren für Familienangehörige von Geflüchteten?
Visum für Familienangehörige von Geflüchteten nach einem Asylverfahren Allgemeines zum Nachzug von Familienangehörigen Das Visumverfahren läuft wie folgt: Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland vor der Einreise beantragt werden.
Was entscheidet die Auslandsvertretung über das Visum?
Die Auslandsvertretung entscheidet dann über das Visum. Für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gelten die untenstehenden Regelungen zum Nachzug von Ehegatten entsprechend. Bei Adoptionsverfahren gelten besondere Regelungen. Was muss vor der Einreise zum deutschen Ehegatten beachtet werden?
Was sind Visumverfahren für Erwerbstätigkeiten?
Visa, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, bedürfen oftmals nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, was zu einer Beschleunigung des Visumverfahrens in diesen Fällen führt. Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Wie lange dauert das Visumverfahren in der Ausländerbehörde?
Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind.
Welches Visum benötige ich?
Arten von Visa – Welches Visum benötige ich? Welches Visum Sie beantragen müssen, hängt vom Reisezweck und von der geplanten Dauer des Aufenthalts ab. Grundsätzlich beantragen Sie für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum. Für längerfristige Aufenthalte beantragen Sie ein nationales Visum.
Wie lange kann ein L-1A Visum verlängert werden?
Wenn Ihr Ehepartner oder Elternteil ein L-1A Visum besitzt, kann das Visum zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden, sodass insgesamt bis zu 7 Jahre Aufenthalt in den USA gewährt werden können.
Welche Staatsangehörigen benötigen ein Visum?
Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für Aufenthalte in Deutschland und den Schengener Staaten bis zu 90 Tagen ein Visum benötigen und welche nicht. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum.
Was obliegt der Erteilung von Visum im Ausland?
Die Erteilung von Visa im Ausland obliegt den diplomatischen und den von Berufskonsuln geleiteten österreichischen Vertretungsbehörden. Zur Erteilung eines Schengenvisums ist die Vertretungsbehörde jenes Landes zuständig, in welchem sich das Hauptreiseziel des Visumwerbers befindet.
Wo beantrage ich das Visum?
Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.
Wie erhalten sie das visumantragsformular für ein Schengen-Visum?
Das Visumantragsformular für ein Schengen-Visum können Sie online ausfüllen. Bitte bringen Sie dann den Ausdruck mit zur Antragstellung. Alternativ erhalten Sie das Formular bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung (in der ortsüblichen Sprachfassung). Eine deutsch-englische Fassung finden Sie hier.