Was ist das Ziel der Verordnung über Lebensmittelhygiene?
Die Ziele der EG-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene lassen sich zusammenfassen: Die Lebensmittelsicherheit soll auf EU-Ebene überwacht werden. Die Lebensmittelsicherheit soll einheitlich geregelt werden („from farm to fork“) Jeder Lebensmittelproduzent muss ein Hygienemanagement (gemäß HACCP) einrichten.
Was versteht man unter Personalhygiene?
Die Personalhygiene umfasst alle persönlichen Maßnahmen des Mitarbeiters zur Reinhaltung seines Körpers und seiner Kleidung. Mangelnde Personalhygiene kann zur Verbreitung von Krankheiten führen, daher ist für einen sicheren Gesundheitsschutz die konstante Einhaltung der Personalhygiene unumgäng- lich.
Wie sind die Vorschriften für die Lebensmittelhygiene zu beachten?
In Abhängigkeit von Art, Umfang und vom Abgabeweg der in Verkehr gebrachten Lebensmittel sind die allgemeinen und spezifischen Anforderungen des EU -Lebensmittelhygienerechts und die Vorschriften der nationalen Lebensmittelhygiene-Verordnung und Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung zu beachten.
Wie sind die hygienischen Anforderungen an Lebensmitteln geregelt?
Die grundlegenden hygienischen Anforderungen an das Herstellen, Behandeln und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln, sind in der EU – Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs geregelt.
Welche Hygienevorschriften gelten für Lebensmittelunternehmer?
Für Lebensmittelunternehmerinnen und Lebensmittelunternehmer, die auf Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln tätig sind, gelten die allgemeinen Hygienevorschriften des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, z. B. Anforderungen an Betriebsstätten, Räume, Beförderung, Wasserversorgung, Personalhygiene etc..
Welche Verordnung enthält lebensmittelhygienevorschriften?
Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften.